Pressemitteilung -

Fehlerhafte Beratung: Sparkasse zu Schadenersatz und Rückabwicklung von Fondsbeteiligung verurteilt

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat mit Urteil vom 27.09.2018 (Az. 6 O 8183/17) die Sparkasse Neumarkt i.d. OPf.-Parsberg zu Schadensersatz und Rückabwicklung verurteilt. Die Beklagte wurde verpflichtet, dem Kläger einen Betrag in Höhe von 19.400,00 EUR, Zug um Zug gegen Übertragung der Beteiligung am Schiffsfonds zu zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. "Das Urteil hat Signalwirkung für andere geschädigte Anleger, zumal die Sparkasse Neumarkt i.d.OPf.-Parsberg nach unseren Erkenntnissen in zahlreichen Fällen ihren Kunden geschlossene Beteiligungen zur Zeichnung empfohlen hat.", sagt Rechtsanwalt Christopher Kress, dessen Kanzlei das Urteil erstritten hat.

Details zum Fonds - nahezu Totalverlust eingetreten

Im vorliegenden Fall handelte es sich um die Orange Ocean MS "United Tambora" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, eine Beteiligung an einem geschlossenen Schiffsfonds. Der Fonds investierte in ein Massengutschiff der Handysize-Klasse. Die Mindestzeichnungssumme lag bei 15.000,00 EUR. Die Beteiligung entwickelte sich nicht wie prognostiziert - in den vergangenen Jahren gab es lediglich eine einzige Ausschüttung.

Die Ausgangslage

Ende des Jahres 2008 unterzeichnete der Kläger nach vorangegangener Beratung durch die Sparkasse Neumarkt i.d. OPf.-Parsberg die Beitrittserklärung zu der Beteiligung am Orange Ocean MS "United Tambora" in Höhe von 20.000,00 EUR zzgl. Agio. Der Zeichnung des Schiffsfonds ging lediglich ein persönliches Beratungsgespräch voraus, an dessen Ende der Kläger die Beteiligung abschloss.
Der Kläger sah sich in der Folge durch den Berater der Sparkasse über bestehende Risiken und Nachteile falsch, beziehungsweise gar nicht aufgeklärt. Hätte er bei Zeichnung gewusst, welche Risiken mit der Beteiligung einhergehen würden, hätte er die Beitrittserklärung nicht unterschrieben. Hier seien insbesondere das Totalverlustrisiko, das Haftungsrisiko als Kommanditist und bestehende Interessenkonflikte genannt.

Entscheidung und Begründung des Gerichts - mangelhafte Anlageberatung

Nach der Beweisaufnahme sah es das Landgericht als erwiesen an, dass die Sparkasse Neumarkt i.d. OPf.-Parsberg den Kläger nicht ordnungsgemäß über bestehenden Risiken und Nachteile der Beteiligung an der Orange Ocean MS "United Tambora"Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG aufgeklärt hatte. Das Urteil stützt sich insbesondere auf eine fehlerhafte Aufklärung in Bezug auf das bestehende Haftungsrisiko, respektive das Risiko des Wiederauflebens der Kommanditistenhaftung, sowie die bestehende personelle Verflechtungen. 
Da der Emissionsprospekt nicht rechtzeitig übergeben wurde, konnte dieser nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht als Aufklärungsmittel dienen. Eine von dem Kläger unterzeichnete Checkliste zum Fonds war ebenfalls nicht geeignet, das Gericht vom Gegenteil zu überzeugen. Zum einen wurden in der Checkliste bestehende Verflechtungen und daraus resultierende Interessenkonflikte gar nicht angesprochen, zum anderen waren die Hinweise zur Kommanditistenhaftung nicht ausreichend und verwirrend angegeben. Auch die mündlichen Ausführungen des Beraters zu seiner Aufklärungspraxis konnten das Gericht nicht überzeugen. 

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Kontakt

Christopher Kress

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Georgios Aslanidis

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