Pressemitteilung -

MPC CPO Nordamerika Schiffe 1 aktuell: LG Berlin verurteilt Targobank zu Schadensersatz und Rückabwicklung

Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann erstreiten obsiegendes Urteil gegen Targobank AG & Co. KGaA

In einem seitens der Kanzlei Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann für einen Anleger des geschlossenen Schiffsfonds MPC CPO Nordamerika Schiffe 1 GmbH & Co. KG erstrittenen Urteil vom 18.01.2017 hat das Landgericht Berlin die Targobank AG & Co. KGaA (als Rechtsnachfolgerin der ursprünglich vermittelnden Citibank) zu Schadensersatz und Rückabwicklung verurteilt (Az.: 4 O 386/15).

Themen

  • Rechtsfragen

Kategorien

  • schiffsfonds
  • schadensersatz
  • targobank urteil
  • urteil gegen targobank
  • wiederaufleben der haftung § 172 iv hgb
  • rückforderung ausschüttung
  • schiffsfonds krise
  • bankenhaftung

Rechtsanwälte Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann:

Unsere Kanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht – seit 20 Jahren im Dienste des Verbrauchers

Seit der Gründung im Jahre 1995 hat sich die Rechtsanwaltskanzlei Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann im Bereich Kapitalanlagerecht und Bankenrecht spezialisiert. Wir haben an zahlreichen positiven obergerichtliche Urteilen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts mitgewirkt. Eine Vielzahl aktueller Urteile konnten wir aufgrund der anlegerfreundlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gegenüber Banken und Sparkassen hinsichtlich Falschberatung, insbesondere verschwiegener Kickbacks/Provisionen, erstreiten. Diese auf der Falsch- bzw. nicht hinreichend erfolgten Beratung der klagenden Kapitalanleger herrührenden Urteile haben dazu geführt, dass uns viele Gegner bereits außergerichtlich Vergleiche anbieten und wir so zeitnah zufriedenstellende Ergebnisse für unsere Mandanten erzielen können. Unsere in sämtlichen Rechtsfragen des Bank- und Kapitalmarktrechts versierte und auf die Bearbeitung von Rechtsfällen des Bank- und Kapitalmarkrechst konzentrierte Kanzlei vertritt seit nunmehr 20 Jahren geschädigte Kapitalanleger aus dem gesamten Bundesgebiet und ist ausschließlich auf Verbraucherseite tätig. Unsere auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts führende Kanzlei organisiert regelmäßig Informationsveranstaltungen zu diversen Kapitalanlagen und klärt falsch oder nicht hinreichende Kapitalanleger über ihre Rechte als Verbraucher auf.

Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann: Die Kanzlei für falsch bzw. nicht oder nicht hinreichend aufgeklärte Kapitalanleger

Egal, ob Sie über eine Bank oder einen Finanzdienstleister nicht oder nicht hinreichend über die Risiken der erworbenen Kapitalanlage aufgeklärt worden sind: Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Fachkanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann steht geschädigten Kapitalanlegern bei der Durchsetzung ihrer Rechtsansprüche als mehrjähriger und erfahrener Ansprechpartner zur Verfügung. Einer der Schwerpunkte unserer langjährigen und spezialisierten Tätigkeit umfasst dabei das Vorgehen wegen Falschberatung gegen die in den Vertrieb der für die Anleger oftmals gänzlich ungeeigneten Kapitalanlagen eingebundenen Banken und Finanzvertriebe. Nicht zuletzt auf dem Gebiet der Banken- und Vermittlerhaftung hat sich unsere Anlegerkanzlei in deren nunmehr 20jährigen Geschichte einen führenden Namen unter den auf Bank- und Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwaltskanzleien gemacht.

Fachlich versiert und kompetent bei geschlossenen und offenen Fonds

Einer der Schwerpunkte unserer Tätigkeit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts ist die Vertretung geschädigter Anleger geschlossener Fondsbeteiligungen im Grauen Kapitalmarkt. Egal, ob Sie als Kapitalanleger geschlossene Immobilienfonds, Schiffsfonds, Energiefonds, Solarfonds, Patentfonds, Containerfonds, Flugzeugfonds, Infrastrukturfonds oder Waldfonds gezeichnet haben, die kurz vor dem Totalverlust stehen: Unsere Anlegerkanzlei berät Sie umfassend und hilft Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer möglichen Schadensersatzansprüche gegenüber Banken, Finanzdienstleistern, Emissionshäusern, Treuhändern und Fondsinitiatoren. Dabei vertritt unsere Kanzlei für Kapitalanleger sowohl Einzelfälle als auch Fälle im Verbund. In vielen Fonds betreuen wir schlagkräftige Anlegergemeinschaften, begleiten diese bei wichtigen Entscheidungen und nehmen an Gesellschafterversammlungen teil. Außerdem werden unsere Mandanten rechtzeitig vor Eintritt der Verjährung über die Ergebnisse von Musterprozessen informiert oder haben die Möglichkeit, sich bei Sammelklagen nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) anzuschließen. Damit profitieren die sich an uns wendenden Kapitalanleger von unseren gut organisierten Anlegernetzwerken im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts.

Ihr kompetenter Ansprechpartner bei der erfolgreichen Abwehr von rückgeforderten Ausschüttungen

Notleidende Fonds versuchen häufig im Zuge von Sanierungen von Gesellschaftern Nachschüsse zu fordern oder Gesellschafter werden vom Insolvenzverwalter aufgefordert Ausschüttungen zurück zu bezahlen. Viele Zahlungsaufforderungen können wir zugunsten der unsererseits vertretenen Kapitalanleger erfolgreich abwehren, da der Bundesgerichtshof für einige Fallkonstellationen ganz klar über die Unrechtmäßigkeit dieser Rückforderung von Ausschüttungen entschieden hat.

Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann: Die Anlegerschutzkanzlei bei Fragen zu Widerrufsmöglichkeiten von Immobiliendarlehen oder Kündigung von Bausparverträgen

Auch die Zeichner offener Immobilienfonds finden in unserer Anlegerschutzkanzlei einen leistungsstarken und erfolgreichen Partner bei der Durchsetzung ihrer Rechtsansprüche. Daneben beraten wir kompetent und umfassend Erwerber von Schrottimmobilien in Bezug auf deren rechtlichen Möglichkeiten. Ein weiterer Fokus unseres Aufgabenfeldes umfasst das Wertpapierrecht und das Bankrecht. Auch bei Fragen zu den Widerrufsmöglichkeiten eines Immobiliendarlehens oder der Kündigung eines Bausparvertrages steht Ihnen unsere Kanzlei für Kapitalanleger auch hier als erfahrener Ansprechpartner zur Seite.

Unsere Aufgabe und Ziel ist die Verbesserung der wirtschaftlichen Situation unserer Mandanten.

Sie haben Fragen?

Rufen Sie uns an unter 0711-9308110 oder schreiben Sie uns Ihre Fragen über unser Kontaktformular.

Kontakt

Christopher Kress

Pressekontakt Rechtsanwalt Pressesprecher 0711/9308110

Georgios Aslanidis

Pressekontakt Rechtsanwalt Pressesprecher 0711/9308110

Andreas Frank

Pressekontakt Rechtsanwalt Pressesprecher 0711-9308110

Annekatrin Schlipf

Pressekontakt Wirtschaftsjuristin Marketing & PR