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„Trunkenheitsfahrten sind schneller beweissicher feststellbar“

Pressemitteilung -

„Trunkenheitsfahrten sind schneller beweissicher feststellbar“

BADS begrüßt Änderung der Strafprozessordnung zum Richtervorbehalt

Hamburg (nr.) Der BADS (Bund gegen Alkohol und Drogen und Strassenverkehr) hat die Entscheidung des Deutschen Bundestages begrüßt, die Entscheidungsbefugnis der Polizei bei Alkoholkontrollen auszuweiten. Damit werde eine wiederholt vorgetragene Forderung des BADS erfüllt, sagte der Präsident des BADS, Dr. Peter Gerhardt, nach Bekanntgabe der Gesetzesänderung. Im Paragraph 81a der Strafprozeßordnung war bisher verankert, dass die Blutentnahme bei einer Verkehrskontrolle nur ein Richter anordnen kann.

„Ob der Verdacht einer Trunkenheitsfahrt vorliegt, kann grundsätzlich nur der kontrollierende Polizeibeamte beurteilen“, sagte Gerhardt. Die bisher vom Gesetz geforderte Einschaltung einer vor Ort nicht anwesenden Kontrollinstanz wie eines Richters habe nicht nur den Aufwand vergrößert, sondern vor allem das Beweisergebnis verschlechtert. "Es handelt sich bei einer Blutentnahme um ein sich verflüchtigendes Beweismittel. Je länger der Zeitraum zwischen Trinkende und Blutentnahme dauert, desto unsicherer wird das Ergebnis, da sich der Alkohol ab dem Trinkende nur noch abbaut“, so Gerhardt weiter. “Höhere Hürden für die Anordnung einer Blutentnahme hätten nachweisbar zu einem Rückgang der Blutentnahmen und damit einer höheren Dunkelziffer bei Trunkenheitsfahrten geführt.”

Weitere Informationen unter www.bads.de oder beim Pressesprecher des BADS,

Norbert Radzanowski, unter 0176 31 37 08 50.

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Der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr wurde 1950 gegründet. Nach der Satzung des gemeinnützigen Vereins gehören zu seinen Aufgaben unter anderem die Aufklärung über die Gefährlichkeit von Alkohol und Drogen und die Förderung der Forschung auf diesem Gebiet. Der Schwerpunkt seiner Erziehungs- und Aufklärungsarbeit wird von 21 Landessektionen getragen. Internationale Akzeptanz findet unsere renommierte wissenschaftliche Publikation BLUTALKOHOL. Jährlich verleihen wir an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens für ihr Engagement um mehr Sicherheit auf unseren Straßen die Senator-Lothar-Danner-Medaille in Gold. Der B.A.D.S.  finanziert seine Arbeit hauptsächlich aus den von Staatsanwaltschaften und Gerichten zufließenden Geldbußen, aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen.

Kontakt

Norbert Radzanowski

Norbert Radzanowski

Pressekontakt Pressesprecher Produktion von Pressemitteilungen, Abhalten von Pressekonferenzen 0176 31 37 08 50

Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr

Der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr wurde 1950 gegründet. Nach der Satzung des gemeinnützigen Vereins gehören zu seinen Aufgaben unter anderem die Aufklärung über die Gefährlichkeit von Alkohol und Drogen und die Förderung der Forschung auf diesem Gebiet. Der Schwerpunkt seiner Erziehungs- und Aufklärungsarbeit wird von 21 Landessektionen getragen. Internationale Akzeptanz findet unsere renommierte wissenschaftliche Publikation BLUTALKOHOL. Jährlich verleihen wir an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens für ihr Engagement um mehr Sicherheit auf unseren Straßen die Senator-Lothar-Danner-Medaille in Gold. Der B.A.D.S. finanziert seine Arbeit hauptsächlich aus den von Staatsanwaltschaften und Gerichten zufließenden Geldbußen, aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen.
Vorstand
Präsident Helmut Trentmann, Ltd.Oberstaatsanwalt a.D.
Ehrenpräsident Dr. jur. Peter Gerhardt, Vors. Richter am Oberlandesgericht a.D.
2. Vorsitzender em.Professor Dr.med. Dr.rer.nat Reinhard Urban
Schatzmeister Karl Klamp, Vorsitzender Richter am Landgericht

Beisitzer Gerd Weinreich, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht a.D., Rechtsanwalt
Dr.Thorsten Prange, Vorsitzender Richter am Landgericht
Dr. Ewald Brandt, Ltd. Oberstaatsanwalt a.D.
Thomas Maile, Erster Polizeihauptkommissar

Geschäftsführung Marlies Eggert, Yvonne Schwerin, Ina Troebelsberger
Vorsitzender Jens Hertel, Oberstaatsanwalt
Bundesbeirat

BADS
Hansastraße 13
20149 Hamburg
Deutschland