Pressemitteilung -

Thorben Krumwiede (UPD): „Unzureichende Kommunikation von Krankenkassen ist nach wie vor ein Thema!“

Irreführende Schreiben von Krankenkassen im Widerspruchsverfahren – die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) klärt auf.

Auch im vergangenen Jahr haben Fragen und Probleme im Zusammenhang mit Leistungen der Kostenträger mit 40.294 Beratungen allein zu diesem Gebiet wieder die meisten Ratsuchenden zur Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) geführt. Und in rund jeder zehnten von mehr als 128.000 Beratungen des vergangenen Jahres hat die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) Ratsuchende zum weiteren Vorgehen bei Ablehnung eines Antrags durch die Krankenkasse beraten. „Wir beobachten dabei in unseren Beratungen besonders die mangelnde Transparenz bei den Krankenkassen, was ihr Genehmigungsverfahren angeht. Auch ist eine unzureichende und teilweise irreführende Kommunikation gegenüber den Versicherten auffällig“, fasst Thorben Krumwiede, Geschäftsführer der UPD, die Situation zusammen.

Dabei ist der Verwaltungsrechtsweg eigentlich klar geregelt: Wird ein Antrag auf eine Leistung von einer gesetzlichen Krankenkasse abgelehnt, können Versicherte gegen eine solche Entscheidung Widerspruch einlegen. Zudem sind Krankenkassen verpflichtet, die Gründe für die Ablehnung mitzuteilen. Durch den Widerspruch beginnt das Widerspruchsverfahren. An dessen Ende steht entweder ein Abhilfebescheid – und damit die Bewilligung der beantragten Leistung – oder ein Widerspruchsbescheid, der die Ablehnung bestätigt. Krankenkassen sind zur korrekten Auskunft und Information der Versicherten über diesen Verwaltungsrechtsweg verpflichtet.

Der Beratungserfahrung der Patientenberatung zufolge halten sich aber längst nicht alle Kassen an diese Bestimmungen, sagt Thorben Krumwiede: „Uns liegen konkrete Beispiele von Schreiben verschiedener gesetzlicher Kassenarten an die Versicherten vor. Diese belegen, dass Versicherte, die einen Widerspruch eingelegt haben, noch immer von ihrer Krankenkasse dazu aufgefordert werden, über die Rücknahme eines Widerspruchs zu entscheiden. In diesen Schreiben wird der Eindruck erweckt, der Widerspruch sei erfolglos, obwohl es noch gar keine Entscheidung im Widerspruchsverfahren gibt. Die Versicherten fühlen sich dann dazu gedrängt, den Widerspruch zurückzunehmen. Anhand der uns vorliegenden Beispiele und Schilderungen von Ratsuchenden, ist zu befürchten, dass diese Praxis System hat. Das muss endlich ein Ende haben!“

Im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit stellt die Patientenberatung bereits seit Jahren fest, dass Versicherte häufig Mitteilungen ihrer Krankenkasse nicht richtig verstehen und sie deshalb oft falsch einordnen. „Diesen Umstand nutzen manche Kassen möglicherweise bewusst aus“, sagt Thorben Krumwiede. „Und den Patienten entstehen so Nachteile. Denn haben sie ihren Widerspruch zurückgenommen, verzichten sie damit auf alle Rechtsmittel und können nicht mehr vor dem Sozialgericht klagen. Außerdem berichten Ratsuchende der Patientenberatung immer wieder, dass ablehnenden Bescheide, die sie von ihrer Krankenkasse erhalten haben, nicht mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen sind. Dies ist jedoch gesetzlich vorgeschrieben.“

Laut Krumwiede gibt es gute Gründe für diese Verpflichtung: „Aus unserer Beratungspraxis wissen wir, dass Ratsuchende ihre Rechte und Pflichten oft nicht kennen“, sagt der Geschäftsführer der UPD. „Neben mangelnder Transparenz für den Versicherten im Einzelfall ist das Genehmigungsverhalten der verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen insgesamt intransparent. Bis auf wenige Ausnahmen werden die Widerspruchsquoten durch die einzelnen Krankenkassen nicht veröffentlicht,“ sagt Thorben Krumwiede.

Für mehr Transparenz im Gesundheitssystem setzt sich die UPD schon seit langem ein. Dazu trägt auch der kürzlich erschienene „Monitor Patientenberatung 2018“ bei, der auf der Basis von rund 128.000 in der Beratungsdokumentation registrierten Beratungen der Patientenberatung aus dem Vorjahr wichtige Probleme und Herausforderungen im deutschen Gesundheitssystem aus Patientensicht beschreibt. Außerdem veröffentlicht die Unabhängige Patientenberatung von nun an in regelmäßigem Abstand in der Rubrik „Fall des Monats“ konkrete Beratungsbeispiele und erklärt, was Betroffene in einer vergleichbaren Situation unternehmen können.

Die Unabhängige Patientenberatung mit Sitz in Berlin ist eine gemeinnützige Einrichtung. Sie berät im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags laut § 65b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Ratsuchende zu Themen aus den Bereichen Gesundheit sowie Gesundheits- und Sozialrecht. Die Beratung ist an 80 Stunden in der Woche kostenfrei unter der Telefonnummer 0800 011 77 22 (montags bis freitags von 8.00 bis 22.00 Uhr und samstags von 8.00 bis 18.00 Uhr) erreichbar. Weitere Informationen auch zu den persönlichen Beratungsangeboten unter: www.patientenberatung.de.

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Über die Unabhängige Patientenberatung Deutschland, UPD

Die UPD Patientenberatung Deutschland gGmbH (UPD) mit Sitz in Berlin ist eine gemeinnützige Einrichtung. Sie hilft Ratsuchenden, sich im deutschen Gesundheitssystem besser zurechtzufinden und Entscheidungen im Hinblick auf medizinische oder sozialrechtliche Gesundheitsfragenselbstbestimmt, eigenverantwortlich und auf informierter Grundlage zu treffen.

Gut erreichbar, bürgernah, qualifiziert: Das Beratungsangebot der UPD

Die unabhängige, neutrale, kostenfreie und evidenzbasierte Beratung der UPD ist für alle Menschen in Deutschland zugänglich – egal, ob sie gesetzlich, privat oder nicht krankenversichert sind. Ratsuchende können die Patientenberatung unkompliziert und auf vielen Wegen erreichen: per Telefon, Post, Mail, oder Onlineberatung, in den 30 festen Beratungsstellen und an weiteren 100 Standorten in Deutschland, die regelmäßig von einem der drei UPD-Mobile angesteuert werden.

Neben medizinischen Fachteams und Ärzten unterschiedlicher Fachrichtungen gehören auch Juristen und Sozialversicherungsfachangestellte zum UPD-Beraterteam.

Dem gesetzlichen Auftrag (§ 65b des Sozialgesetzbuchs V) entsprechend macht die Patientenberatung über die individuelle Beratung hinaus Politik und Entscheidungsträger auf Fehlentwicklungen im Gesundheitswesen aufmerksam, unterbreitet Lösungsvorschläge aus Patientensicht und stärkt auf diese Weise die Patientenorientierung im Gesundheitswesen.

UPD – Die kostenlose Patientenauskunft für Deutschland im Serviceüberblick

Die telefonische Beratung der UPD steht über – aus allen Netzen, auch Mobilfunk – kostenlose Rufnummern auf Deutsch, Türkisch, Russisch und Arabisch zur Verfügung und ist wie folgt erreichbar: Beratung in deutscher Sprache, Rufnummer: 0800 011 77 22, Zeiten: montags bis freitags von 8.00 bis 22.00 Uhr und samstags von 8.00 bis 18.00 Uhr.

Fremdsprachige Angebote: Beratung Türkisch, Rufnummer: 0800 011 77 23, Zeiten: montags bis samstags von 8.00 bis 18.00 Uhr; Beratung Russisch, Rufnummer: 0800 011 77 24, Zeiten: montags bis samstags von 8.00 bis 18.00 Uhr; Beratung Arabisch, Rufnummer: 0800 332 212 25, Zeiten: dienstags 11.00 bis 13.00 Uhr und donnerstags 17.00 bis 19.00 Uhr.

Der Beratungs-Service vor Ort oder im UPD Beratungsmobil kann nach telefonischer Terminabstimmung genutzt werden, und zwar unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 011 77 25 (Zeiten: Mo – Fr 8.00 bis 22.00 Uhr, Sa 8.00 bis 18.00 Uhr)..

Die Adressen der 30 Vor-Ort-Beratungsstellen sowie eine Übersicht über die 100 Städte, in denen das Beratungsmobil Halt macht, stehen unter www.patientenberatung.de.

Weitere Informationen, auch zu Online-Beratungsmöglichkeiten und der App, finden Ratsuchende unter www.patientenberatung.de, Facebook, Twitter oder Vimeo.


Kontakt

Markus Hüttmann

Pressekontakt Pressereferent 0049 (0)30-868721-140