Pressemitteilung -

AirBerlin Anleihe: Anleger sehen unsicherer Zukunft bangend entgegen

Die Schlagzeilen über das Unternehmen AirBerlin wollen nicht abreißen. Nachdem der Jahresabschlussbericht für 2016 ein Minus von 782 Millionen Euro auswies, musste unweigerlich die Frage gestellt werden, ob der Gesellschaft bald eine Insolvenz bevorsteht. Das Unternehmen versuchte und versucht jedoch weiterhin alles, um aus den Roten Zahlen herauszukommen.

AirBerlin-Anleihe: Rückzahlung – neue Anleihe - Bürgschaftsantrag

Dabei wurde auch die sog. AirBerlin-Anleihe ins Visier genommen. Diese Anleihe war mit 140 Millionen Euro ausgestaltet und musste im März dieses Jahres zurückgezahlt werden. AirBerlin versuchte die Anleger von einer neuen Anleihe zu überzeugen, welche besser verzinst bis März 2019 laufen sollte. Auf diesem Wege wurden aber wohl nur 41,3 Millionen Euro zum Umtausch angeboten. Davon entfiel noch der größte Teil auf Etihad (40 Millionen Euro – weitere Infos). Private AirBerlin-Anleger sind ebenfalls betroffen.

Genau dieser Großaktionär brach nach Berichten vom 08.06.2017 jedoch weitere Verhandlungen bezüglich einer Verschmelzung von TUIfly und der Air Berlin-Fluggesellschaft Niki ab. Gleichzeitig wurde bekannt, dass AirBerlin nunmehr die Landesregierungen Berlin und Nordrhein-Westfalen ersucht, einen Bürgschaftsantrag zu prüfen.

Reaktion der Börse: Wert der Anleihe fällt

Die unmittelbare Reaktion der Börse für die Anleihe ließ nicht lange auf sich warten. Innerhalb von zwei Tagen fiel der Wert der Anleihe die im April 2018 ausläuft (8,250% bis 19.04.2018; WKN: AB100B / ISIN: DE000AB100B4) von ca. 92,00 Euro auf gegenwärtig knapp über 41,00 Euro. Es existieren noch weitere Anleihen (AB100L6.750% bis 09.05.2019 und AB100M6.750% bis 09.05.2021), bei denen ein ähnlicher Verlust verzeichnet wurde oder keine Daten vorhanden sind.

Von besonderem Interesse für AirBerlin-Anleger ist, dass nach dem Wertpapierprospekt (zu AB100B) ein Sonderkündigungsrecht unter verschiedenen Umständen bestehen kann. Dazu gehört nach § 9 Abs. 1 lit. d) des Prospektes die Androhung der Zahlungsunfähigkeit oder die Einstellung von Zahlungen. Eine Sonderkündigung ist auch möglich, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wird (lit. e). Darüber gibt es weitere Kündigungsgründe, die im Einzelfall geprüft werden müssen.

Im Endeffekt muss abgewartet werden, was die nächsten Tage und Wochen ergeben. Eine Insolvenz ist nicht auszuschließen, aber letztlich nicht sicher. Betroffene AirBerlin-Anleger sollten wachsam sein, ob AirBerlin offizielle Ankündigungen in Richtung einer möglichen Insolvenz tätigt.

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