Pressemitteilung -

Schufa-Recht: Ein Eintrag der Synergie Inkasso GmbH gelöscht

Die Kanzlei AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB aus Berlin löste ein weiteres “Schufa-Problem”. In diesem Fall wurde durch die Synergie Inkasso GmbH eine Forderung zulasten eines 36-Jährigen Mannes eingetragen. Der Betroffene hatte mehrere Wohneinheiten vermietet und dabei einen Stromversorgungsvertag mit der Löwenzahn Energie GmbH abgeschlossen. Im Rahmen der Schlussrechnung wurden nach Angaben des betroffenen Leipzigers einige Bonuszahlungen nicht berücksichtigt, weshalb der Schlussrechnung und auch einem späteren Mahnbescheid widersprochen wurde.

Widerspruch gegen Schlussrechnung und Mahnbescheid – trotzdem Negativeintrag

Diese Widersprüche konnten den negativen Schufa-Eintrag nicht verhindern. Die Forderungsangelegenheit wurde zwischenzeitlich von unterschiedlichen Stellen bearbeitet und versucht einzutreiben. Eine Lösung bezüglich der nicht berücksichtigten Bonuszahlungen wurde nicht gefunden. Dies lag insbesondere daran, dass der Betroffene mehrere Schreiben der Gegenseite nicht erhalten hatte. Da die genaue Forderungshöhe unsicher war, konnte der Vermieter die Zahlungen nicht „ins Blaue hinein“ leisten. Letztlich landete die Forderung bei der Synergie Inkasso GmbH, geschäftsansässig in der Friedrichstr. 204, 10117 Berlin.

Der Leipziger litt seit Oktober 2015 unter den Folgen des negativen Eintrages. Die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit durch einen Negativeintrag stark eingeschränkt. Erst im Mai 2017 wurde die Kanzlei AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB beauftragt. Nach einigen Schreiben konnte erfreulicherweise eine schnelle Löschung des Eintrags durch die Schufa Holding AG herbeigeführt werden. Die eintragende Synergie Inkasso GmbH wurde durch Dr. Tintemann, der den Vorgang bei AdvoAdvice bearbeitet hat, zur Übernahme der außergerichtlich entstandenen Anwaltskosten aufgefordert.

In Kontext von Schufa-Einträgen und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit rät der zuständige Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann: „Sobald Betroffene realisieren, dass es einen negativen Schufa-Eintrag zur eigenen Person gibt und der Scorewert unter 90 % gerutscht ist, sollte dringend Hilfe bei einem Experten für Schufa-Recht gesucht werden. Die wirtschaftlichen Folgen sind häufig schwer einzuschätzen und durch anwaltliche Hilfe kann herausgearbeitet werden, ob und welche Voraussetzungen für einen Schufa-Eintrag tatsächlich erfüllt sind.“

Betroffene sollten sich in einem solchen Fall für weitere Informationen und eine Ersteinschätzung an die Experten der AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten unter 030/921 000 40 oder per Mail an info@advoadvice.de wenden.

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