Pressemitteilung -

Anlegerschutz gestärkt: Fachkanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann erstreitet Schadensersatz und Rückabwicklung von Hannover Leasing Fonds Nr. 165

Die Frankfurter Sparkasse Anstalt des Öffentlichen Rechts wurde vom Landgericht Frankfurt am Main auf Schadensersatz und damit zur Rückabwicklung der Beteiligung am Hannover Leasing Fonds Nr. 165 sowie auf Zahlung des entgangenen Gewinns und zur Freistellung von wirtschaftlichen Nachteilen verurteilt. Das Urteil vom 30.08.2018 (Az. 2-19 O 129/16) hat die Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann mit Sitz in Esslingen am Neckar, für einen geschädigten Anleger erstritten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Mit diesem Urteil wird nun wiederholt ein Schlaglicht auf die Beratungspraxis der Sparkasse geworfen. Die Entscheidung hat damit erhebliche Bedeutung für viele wirtschaftlich geschädigte Kunden der Sparkasse. Die Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann vertritt bundesweit mehrere Hundert Anleger in Hannover Leasing-Fonds gegenüber Banken und Sparkassen. "Hannover Leasing Fonds werden die Sparkassen noch die nächsten Jahre beschäftigen", sagt Christopher Kress, dessen Kanzlei das Urteil erstritten hat.

Der Sachverhalt des Urteils
Die Anlageberaterin der Frankfurter Sparkasse Anstalt des Öffentlichen Rechts hatte dem Kläger eine Beteiligung am Hannover Leasing Fonds Nr. 165 - Wachstumswerte Europa 2, Apollo Business Center "Bratislava" - als eine zu seinen Anlagezielen passende Kapitalanlage empfohlen. Der Kläger erwarb daraufhin die Beteiligung. Im Beratungsgespräch hatte die Beraterin den Kläger jedoch nicht auf die vereinnahmten Provisionen hingewiesen, die die Bank für die Vermittlung der Beteiligung von der Fondsgesellschaft erhält. Die Anlageberaterin räumte in ihrer Vernehmung sogar ein, dass zum Zeitpunkt der Beratung im Jahre 2006 die Kunden lediglich darüber aufgeklärt wurden, dass ein Agio zu zahlen sei und dass dieses Agio die Vermittlungsprovision der Bank darstelle. Eine Aufklärung über die von der Bank vereinnahmten Rückvergütungen, die sogenannten Kick-Backs, sei damals in aller Regel nicht erfolgt.

Darüber hinaus hatte die Anlageberaterin den Kläger auch nicht über das Wesen und die damit verbundenen Risiken einer Beteiligung an einem geschlossenen Fonds aufgeklärt. Konkret erläuterte die Anlageberaterin ihren Kunden, dass eine Beteiligung an solch einem Fonds mit ähnlichen Risiken behaftet sei, wie wenn man selbst eine Immobilie kauft. Diese Aussage ist nicht zutreffend, vielmehr hätte die Beraterin ihren Kunden darüber aufklären müssen, dass er eben nicht Miteigentümer der Immobilie wird, sondern sich lediglich als Kommanditist an einer Kommanditgesellschaft beteiligt, die ihrerseits Gesellschaftsanteile an der Objektgesellschaft inne hat. Aufgrund dieser Konstellation gibt es Risiken, die die Risiken beim Erwerb einer Immobilie weit übersteigen. Das Gericht ist der Überzeugung, dass die Beraterin der Bank den Kläger über wesentliche Risiken – vielleicht nicht bewusst – getäuscht hat und ihm dadurch einen falschen Eindruck von der Kapitalanlage übermittelt hat.

Die Entscheidung des Gerichts
Das Landgericht Frankfurt am Main hat in seinem Urteil festgestellt, dass die Frankfurter Sparkasse Anstalt des Öffentlichen Rechts ihre Pflicht zur objektgerechten Beratung verletzt hat und dass der Kläger von der Anlageberaterin nicht über das Wesen und die Risiken einer Beteiligung an einem geschlossenen Fonds aufgeklärt wurde. Es sprach in seinem Urteil dem Kläger die Forderung in voller Höhe zu. 
Die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main stärkt die Interessen von Kapitalanlegern insbesondere in Bezug auf eine genaue Aufklärung über den Provisionsfluss und das Provisionsinteresse der Bank sowie über das Wesen und die Risiken einer Beteiligung an einem geschlossenen Fonds. 

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Die Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Seit der Gründung im Jahre 1995 hat sich die Rechtsanwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und vertritt geschädigte Kapitalanleger aus dem gesamten Bundesgebiet. Mit aktuell 25 Rechtsanwälten und Wirtschaftsjuristen sind wir eine der größten sowie erfahrensten Kanzleien für Kapitalanlagerecht auf Investorenseite in Deutschland. Wir haben für unsere Mandanten zahlreiche Urteile erstritten und in den letzten Jahren aktiv an der Gestaltung der Rechtsprechung im Gebiet des Anlegerschutzes mitgewirkt. Durch unsere Fachanwälte wurden weit über 18.000 Vergleiche und Urteile seit Bestehen der Kanzlei erreicht.

Kontakt

Christopher Kress

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Georgios Aslanidis

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Andreas Frank

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Annekatrin Schlipf

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