Pressemitteilung -

​Durchbruch im Dieselskandal: Daimler AG zu Schadenersatz verurteilt

Die Daimler AG ist in gleich drei Fällen vom Landgericht Stuttgart zum Schadenersatz verurteilt worden. Medienberichten zu Folge sollen die Schadenersatzzahlungen bis zu 40.000 EUR betragen haben. Der Konzern habe mit Unverständnis reagiert und die Überprüfung der Urteile in Aussicht gestellt. Dies verwundert auch nicht, denn die Daimler-Fahrer haben auf entsprechende Urteile nur gewartet. Nunmehr ist mit einer Klagewelle zu rechnen. Allein die Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann in Esslingen bei Stuttgart steht bereits jetzt mit einer dreistelligen Zahl an möglichen weiteren Klagen in den Startlöchern.

Klagewelle rollt: Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann steht mit einer dreistelligen Zahl an möglichen weiteren Klagen in den Startlöchern

Das Landgericht Stuttgart hat erstmals festgestellt, dass die Daimler AG in bestimmten Motoren unzulässige Abschalteinrichtung verwendet habe. Eine Softwarefunktion soll die Abgasreinigung bei tiefen Temperaturen gedrosselt haben. Dieses sogenannte „Thermofenster“ sei nach Angaben von Daimler zum Schutze der Motoren notwendig gewesen. Diese Schutzbehauptung des Konzerns haben die Richter allerdings nicht durchgehen lassen.

Die Strategie des Daimler-Konzerns erscheint der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann eindeutig. Die betroffenen Kunden werden auf den Gerichtsweg verwiesen und es wird auf Zeit gespielt. Ob dieser Plan aufgeht, wird sich noch zeigen. 

„Bei uns melden sich täglich enttäuschte Daimler-Fahrer mit dem Wunsch auf eine Rückabwicklung ihres Diesel Fahrzeuges. Vor allem in den durch Fahrverbote betroffenen Großstädten wie Stuttgart ist die Verunsicherung der Daimler Kunden groß. Schließlich handelt es sich für die meisten Autofahrer um eine beträchtliche finanzielle Investition“, sagt Rechtsanwalt Georgios Aslanidis, Partner der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann.

Was können betroffene Dieselfahrer tun?

Infolge des sehr umfassenden Fahrverbotes versuchen viele betroffene Autobesitzer, Ihr Auto zu verkaufen. Sinkende Verkaufspreise für ältere Diesel sorgen für zusätzlichen Unmut bei den Verkäufern – schließlich würden viele Ihre Fahrzeug einige Jahre weiter nutzen wollen.

Eine gute Möglichkeit, um dem Wertverlust zu umgehen, ist die Rückabwicklung des Kaufvertrages oder des Kreditvertrages bei finanzierten Autokäufen. Sowohl im Falle des Schadenersatzes, als auch im Falle eines Widerrufs des Kreditvertrages wird der Kaufvertrag rückabgewickelt.

Als erfahrene Kanzlei mit über tausend Mandanten im Bereich des Dieselskandals bieten wir kostenlose Services wie Online-Rechner und Informationsveranstaltungen zu diesem Thema an.

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Rechtsanwälte Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann:

Die Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Seit der Gründung im Jahre 1995 hat sich die Rechtsanwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und vertritt geschädigte Kapitalanleger aus dem gesamten Bundesgebiet. Mit aktuell 25 Rechtsanwälten und Wirtschaftsjuristen sind wir eine der größten sowie erfahrensten Kanzleien für Kapitalanlagerecht auf Investorenseite in Deutschland. Wir haben für unsere Mandanten zahlreiche Urteile erstritten und in den letzten Jahren aktiv an der Gestaltung der Rechtsprechung im Gebiet des Anlegerschutzes mitgewirkt. Durch unsere Fachanwälte wurden weit über 18.000 Vergleiche und Urteile seit Bestehen der Kanzlei erreicht.

Kontakt

Christopher Kress

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Georgios Aslanidis

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Andreas Frank

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Annekatrin Schlipf

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