Pressemitteilung -

Urteil des OLG Frankfurt aM: Frankfurter Sparkasse muss Anleger entschädigen

Die Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann hat einen weiteren Anleger erfolgreich am Oberlandesgericht Frankfurt vertreten und erneut ein positives Urteil in einem Optivita-Fonds erstritten. Mit Urteil vom 15.02.2018 hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Frankfurter Sparkasse verurteilt (Az. 10 U 154/16). Die Revision gegen dieses Urteil wurde nicht zugelassen

Optivita X UK GmbH & Co. KG: Ein geschlossener Fonds mit hohen Risiken

Bei der streitgegenständlichen Beteiligung handelte es sich um einen geschlossenen Fonds, der in gebrauchte britische Lebensversicherungen investiert. Britische Lebensversicherungsgesellschaften investieren dabei die von den Verbrauchern erhaltenen Gelder zu einem, im Vergleich zu deutschen Versicherungsgesellschaften, relativ hohen Anteil in Aktien. Hierdurch hängt die Rentabilität in nicht geringem Umfang von den Finanzmärkten und deren Entwicklung ab. Der Fonds selbst finanzierte sich dabei aus den eingeworbenen Geldern der Anleger und aus Fremdmitteln. Die Fremdkapitalquote lag bei fast 42 %.

Nachdem sich Großbritannien dazu entschlossen hat, die Europäische Union zu verlassen, haben sich hier in der Beteiligung weitere Risiken aufgetan, die sich insbesondere in Bezug auf den künftigen Wechselkurs Euro/GBP und die unsichere Zukunft der britischen Finanzmärkte manifestieren. Dadurch hat sich das ohnehin schon hohe Verlustrisiko für den Anleger abermals erhöht.

Frankfurter Sparkasse hat Anleger nicht ordnungsgemäß über Provisionen aufgeklärt

In der Sache ging es um eine Beteiligung des Klägers an dem HSC Optivita X UK, welchen der Kläger im Jahr 2008 in Höhe von 20.000,00 € zzgl. Agio erwarb. Der Kläger sah sich durch die Frankfurter Sparkasse fehlerhaft Beratung und erhob Klage zum Landgericht Frankfurt. Dabei war der Kläger der Meinung, dass er nicht ordnungsgemäß über anfallende Provisionen, sowie bestehende Risiken und Nachteile, insbesondere hinsichtlich des bestehenden Verlustrisikos, der eingeschränkten Veräußerbarkeit, Haftungsrisiken, sowie Verflechtungen aufgeklärt wurde. Bereits das Landgericht hatte sodann die Frankfurter Sparkasse verurteilt wogegen sie Berufung eingelegt hatte.

Das Oberlandesgericht hat Beweis durch Vernehmung des Klägers und des Berater erhoben und im Ergebnis das Urteil des Landgerichtes bestätigt. Wiederum ging das Gericht aufgrund der Beweisaufnahme und dem persönlichen Eindruck vom Kläger und dem Berater davon aus, dass der Kläger nicht ordnungsgemäß über anfallende Provisionen aufgeklärt wurde. 

Fazit dieses Urteils des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main gegen die Frankfurter Sparkasse

Das Urteil stärkt die Rechte geschädigter Anleger und zeigt erneut, dass gerade die Thematik „Provisionen“ für geschädigte Anleger im Rahmen einer gerichtlichen Durchsetzung bestehender Ansprüche nach wie vor eine gute Argumentation mit entsprechenden Erfolgsaussuchten sein kann.

Schließlich kann auch die Beklagte Bank oder Sparkasse in vielen Fällen nicht behaupten, dass sowohl über das Ob, als auch über die konkrete Höhe der angefallenen Provisionen ordnungsgemäß aufgeklärt wurde. Häufig muss zumindest zugestanden werden, dass jedenfalls die konkrete Höhe der Provisionen nicht genannt wurde. In der Folge liegt es dann an den beratenden Banken und Sparkassen das Gericht davon von der fehlenden Kausalität oder der eingetretenen Verjährung wegen positiver Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis zu überzeugen. Zweifel des Gerichtes gehen hier nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung jeweils ganz klar zu Lasten der beratenden Kreditinstitute. Gleiches gilt für freie Anlageberater.

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Seit der Gründung im Jahre 1995 hat sich die Rechtsanwaltskanzlei Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und vertritt geschädigte Kapitalanleger aus dem gesamten Bundesgebiet. Mit aktuell 28 Rechtsanwälten und Wirtschaftsjuristen sind wir eine der größten sowie erfahrensten Kanzleien für Kapitalanlagerecht auf Investorenseite in Deutschland. Wir haben für unsere Mandanten zahlreiche, teils höchstrichterliche Urteile erstritten und in den letzten Jahren aktiv an der Gestaltung der Rechtsprechung im Gebiet des Anlegerschutzes mitgewirkt. Durch unsere Fachanwälte wurden weit über 15.000 Vergleiche und Urteile seit Bestehen der Kanzlei erreicht.

Kontakt

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Georgios Aslanidis

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Andreas Frank

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Annekatrin Schlipf

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