Pressemitteilung -

Sabine Dittmar: Pro Widerspruchlösung bei Organspende

Die Entscheidung für oder gegen Organspende ist eine sehr persönliche, die die Auseinandersetzung mit dem eigenen Tod voraussetzt. Das zögern viele Menschen hinaus. Laut Umfragen wären 84 % der Deutschen prinzipiell zu einer Organspende bereit, aber weniger als die Hälfte hat dies mit einem Organspendeausweis dokumentiert. Ich persönlich bin eine Befürworterin der Widerspruchslösung.

Angesichts der dramatischen Zahlen auf der Warteliste und den jährlich über 1.000 Menschen, die versterben, weil kein passendes Spenderorgan gefunden wurde, halte ich es für legitim, dass sich unsere Gesellschaft und jeder Einzelne von uns mit dem Thema Organspende auseinandersetzt und im Falle einer Ablehnung diese dokumentiert. Ansonsten obliegt die Entscheidung im Ernstfall den Angehörigen, die in einer ohnehin emotional sehr schwierigen Situation dann oftmals überfordert sind.

Für eine Gesetzesänderung ist eine breite gesellschaftliche und politische Debatte unerlässlich, in der wir mit großer Sensibilität die ethischen, religiösen und rechtlichen Fragen diskutieren müssen. Ich bin allerdings auch davon überzeugt, dass die alleinige Änderung der Rechtslage noch nicht zu einer wesentlichen Erhöhung der Spenderzahlen führen wird. Entscheidend sind die Rahmenbedingungen in den Kliniken, in denen die Organe entnommen werden sollen. Solange die Verantwortlichen in den Krankenhäusern für das Thema Organspende nicht genügend sensibilisiert sind und potentielle Spender identifizieren, diese melden und die notwendigen diagnostischen Schritte in die Wege leiten, wird sich die Lage kaum verbessern. Dass wir in Deutschland ein erhebliches Defizit im Erkennungs-, Dokumentations- und Meldewesen von potentiellen Organspendern haben, ist offenkundig. Deshalb ist es wichtig, dass wir im Herbst ein Gesetz auf den Weg bringen, das die Freistellung und Vergütung von Transplantationsbeauftragten verbindlich regelt und den Krankenhäusern den Aufwand entsprechend vergütet.

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