Pressemitteilung -

(Kommentar) Geplante Änderungen im Energiesammelgesetz: „Gesetzgeber muss drohende Einschnitte beim Mieterstrom verhindern“

Hamburg/Berlin, 5. November 2018 – Im aktuell vorliegenden Referentenentwurf des „Energiesammelgesetzes“ schlägt die Bundesregierung vor, die EEG-Förderung neuer Solaranlagen um bis zu 20 Prozent zu reduzieren. Nach Einschätzung des Ökoenergieanbieters Greenpeace Energy hätte dies fatale Auswirkungen für so genannte Mieterstrommodelle: Die laut Mieterstromgesetz vorgesehene Förderung dieser Anlagen orientiert sich an der EEG-Vergütung. Entsprechend drohen hier Einschnitte von 50 Prozent oder mehr, was viele Projekte unwirtschaftlich machen würde. Es kommentiert Marcel Keiffenheim, Leiter Politik und Kommunikation bei Greenpeace Energy:

„Der Entwurf aus dem Hause Altmaier macht den Mieterstrom kaputt – den die Große Koalition gerade mal vor einem Jahr gesetzlich eingeführt hat, damit nicht nur Hausbesitzer, sondern auch Mieterinnen und Mieter von den Vorteilen erneuerbarer Energien profitieren können. Die karge Förderung und bürokratische Hürden haben einen breiteren Erfolg des Mieterstromgesetzes verhindert. Entsprechend sieht der Koalitionsvertrag richtigerweise vor, die bestehende Regelung zu optimieren, um nachhaltige Mieterstrommodelle zu ermöglichen‘. Statt der versprochenen Optimierung droht nun der Totalabsturz. Hausbesitzer und Wohnungswirtschaft können kaum noch Projekte umsetzen, bei denen Mieterinnen und Mieter direkt mit Strom vom Hausdach versorgt werden.

Der Bundesregierung muss klar sein, dass sie mit einer solchen Änderung den dringend benötigten Ausbau der Solarenergie in Ballungsräumen wieder abwürgt. Der Gesetzgeber muss deshalb die drohenden Einschnitte beim Mieterstrom so korrigieren, dass die Förderung nicht mehr an die Höhe der EEG-Vergütung gekoppelt wird – beziehungsweise, indem ein von den Betreibern zu zahlender Projektabschlag ebenfalls abgesenkt wird. Geht der Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums unverändert durch das Gesetzgebungsverfahren, wäre dies eine Bedrohung für das Geschäftsmodell Mieterstrom und ein weiterer Sargnagel für die Energie- und Klimaschutzziele dieser Bundesregierung.“

Hintergrund: Im Mieterstromgesetz von 2017 ist geregelt, dass Betreiber von Mieterstrom- Anlagen einen finanziellen Zuschlag bekommen. Wie hoch dieser ausfällt, hängt von der Größe und der EEG-Einspeisevergütung der jeweiligen Solaranlage ab. Im Gegenzug müssen die Betreiber für jede innerhalb ihrer Anlage produzierte Kilowattstunde pauschal einen Betrag von 8,5 Cent abführen. Bleibt dieser Betrag auch nach der Gesetzesänderung konstant, würde sich die Mieterstromförderung somit unterm Strich um mehr als 50 Prozent reduzieren.

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