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SEPA: Die Chance für mehr grenzüberschreitendes B2B-Business

SEPA: ein Begriff, der für Unsicherheit sorgt. Der für Unternehmen vielleicht wichtigste Aspekt der Umstellung ist das neue SEPA-Lastschriftverfahren: seit dem 1. August 2014 müssen die Zahlungsverfahren an die neuen Standards angepasst sein. Während aber oft nur etwaige Schwierigkeiten diskutiert werden, birgt SEPA für B2B-Unternehmen auch Vorteile: Mit der SEPA-Firmenlastschrift sind erstmals europaweit nicht rückbuchbare Zahlungen möglich.

SEPA ist die Abkürzung für Single European Payments Area und umfasst den gesamten Euro-Zahlungsraum. Die Europäische Union verfolgt damit das Ziel, im gemeinsamen europäischen Markt für mehr Wettbewerb und Effizienz zu sorgen – mithilfe einheitlicher Verfahren und Standards für die Abwicklung von Zahlungen. Mit der Einführung der SEPA-Lastschrift und SEPA-Überweisung zum 1. August 2014 werden Kontonummer und Bankleitzahl durch die internationale Kontonummer IBAN (International Bank Account Number) ersetzt. Die 20-stellige IBAN setzt sich aus der bisherigen Kontonummer, der alten Bankleitzahl, einer Prüfnummer und einer Länderkennung zusammen. So sind jedes Kreditinstitut und jedes Konto im europäischen Zahlungsraum anhand der IBAN eindeutig identifizierbar.

Mit der Umstellung werden gleich zwei Formen der Lastschrift eingeführt: zum einen die SEPA-Basis-Lastschrift, die Privatpersonen und Unternehmen gleichermaßen nutzen können; zum anderen die SEPA-Firmenlastschrift, die den bislang in Deutschland üblichen Abbuchungsauftrag ersetzt. Die SEPA-Firmenlastschrift dient dabei ausschließlich zur Abwicklung von Transaktionen zwischen zwei Nicht-Verbrauchern.

Um am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, benötigen Unternehmen eine Gläubiger-Identifikationsnummer, die sie bei der Deutschen Bundesbank beantragen können (www.glaeubiger-id.bundesbank.de). Diese ID ermöglicht gemeinsam mit der Mandatsreferenznummer die eindeutige Identifizierung eines Lastschriftmandats.

Nach der SEPA-Umstellung ist ein Lastschriftmandat in Papierform mit Originalunterschrift erforderlich, das der Bank vorliegen muss. Bisherige Abbuchungsaufträge verlieren ihre Gültigkeit. Das Lastschriftmandat ermächtigt den Zahlungsempfänger dazu, den Rechnungsbetrag vom Konto seines Kunden einzuziehen. Der Text eines SEPA-Firmenlastschriftmandats unterscheidet sich dabei leicht von dem einer normalen SEPA-Lastschrift: das ausstellende Unternehmen erklärt darin zusätzlich, dass es nach Fälligkeit der Lastschrift keine Widerspruchsmöglichkeit hat. Das ist der entscheidende Vorteil: einmal abgebuchte Beträge können nicht zurückgebucht werden. Insbesondere bei grenzüberschreitenden Geschäften – wo bisher bei Streitfragen Rechtsunsicherheit oder zumindest hoher Aufwand zur Eintreibung von Außenständen die Regel waren – können sich Unternehmen nun darauf verlassen, dass sie das Geld sicher haben, sobald es auf ihrem Konto ist.

Damit sich Mandatsaussteller trotzdem vor ungerechtfertigten oder falschen Abbuchungen schützen können, müssen Unternehmen ihre Kunden spätestens 14 Tage im Voraus über eine fällige Lastschrift samt Gläubiger-ID und Mandatsreferenznummer informieren – diese Frist lässt sich durch Vereinbarung bis auf einen Tag reduzieren. In diesem Zeitraum kann der Empfänger dieser sogenannten Pre-Notification der Abbuchung widersprechen und seine Bank anweisen, die Lastschrift nicht einzulösen. Versäumt er dies, kann er sein Geld nach der Abbuchung durch eine SEPA-Firmenlastschrift nicht einfach zurückbuchen, sondern muss sich an den Zahlungsempfänger wenden.

Um SEPA-konforme Lastschriften abzuwickeln, müssen Unternehmen ihre Kontoangaben für den Lastschrifteinzug entsprechend anpassen und die IT-Systeme so umstellen, dass sie SEPA-konforme Dateien erzeugen. In Deutschland löst das internationale XML-Format ISO-20022 das bisherige Dateiformat ab. Wenn Unternehmen mit einem Zahlungsinstitut zusammenarbeiten, müssen sie sich um einen großen Teil dieser Anpassung nicht selbst kümmern, da das Zahlungsinstitut diese ebenso wie das gesamte Mandatshandling und die Mandatsverwaltung übernehmen kann.

Die SEPA-Firmenlastschrift bietet B2B-Unternehmen, die bislang das Risiko möglicher Komplikationen bei grenzüberschreitenden Geschäften gescheut haben, einen sicheren Zahlungsweg und eröffnet ihnen so neue Märkte. Bei genauerer Betrachtung bietet die SEPA-Umstellung Unternehmen also auch neue Chancen.

Autor: Mirko Hüllemann, Geschäftsführer der Heidelberger Payment GmbH (www.heidelpay.de)

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