Pressemitteilung -

Anspruch auf Schadensersatz für verspätet zugewiesene Kita-Plätze droht zu verfallen

Am 20. Oktober 2016 hat der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt, dass Eltern grundsätzlich einen Anspruch auf
Schadensersatz haben können, wenn ihr Kind verspätetet einen Kitaplatz bekommt. Eltern, die bereits im Jahre 2013 verspätet einen Platz für ihr Kind erhalten haben, müssen sich nun beeilen, ihre Forderung geltend zu machen. "Am 31. Dezember 2016 verjährt der Anspruch, wenn er nicht gerichtlich eingeklagt ist", warnt der Leipziger Rechtsanwalt SteveWinkler, der bundesweit von mehreren zehntausend Betroffenen ausgeht. 

Der Anwalt, dessen Kanzlei deutschlandweit bereits mehr als 2000 Verfahren zur Kita-Platzvergabe geführt hat, verweist auf das neue Webportal www.kita-schadensersatz.de, mit dessen Hilfe Eltern ihre Ansprüche rasch prüfen lassen und und über einen Anwalt geltend machen können.


Das Webportal wurde von der Leipziger Law Tech GbR, einem gemeinsamen Start-Up von IT- und Rechtsexperten, in
Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei Winkler und der Webseite www.juniko.de entwickelt. juniko.de unterstützt seit August 2013 Eltern und Kinder bei der Anmeldung ihrer Kitaplätze.


Ob in jedem Einzelfall ein Schadensersatzanspruch durchzusetzen sein wird, hängt von vielen Detailfragen ab. "Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist zwar ein Schadensersatz möglich", sagt Winkler. Der Weg dorthin sei aber nochmit vielen Hürden und Hindernissen versehen. Mit dem Portal kita-schadensersatz.de sei aber eine Möglichkeit geschaffen worden, mit dem richtigen Anwalt diese Hindernisse zu umgehen.


Hintergrund:
Seit dem 1. August 2013 haben Eltern für ihre Kinder, die nach dem 31. Juli 2012 geboren sind, einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz oder die Betreuung durch eine Tagesmutter. Für Kinder über drei Jahre galt der gesetzliche Anspruch aufeine Betreuung in einer Kindertageseinrichtung bereits seit Anfang 2013. Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 20. Oktober 2016 nun klar gestellt, dass dieser Anspruch nicht nur einklagbar ist, sondern dass Eltern, denen Aufwendungen durch die verspätete Zuweisung eines Betreuungsplatzes entstehen, diese bei den zuständigen Kommunen einklagen können. "Diese Entscheidung ist nur folgerichtig", erläutert der Leipziger Anwalt Steve Winkler. Denn mit demRechtsanspruch auf Kinderbetreuung seien auch Pflichten für die Eltern verbunden, was beispielsweise die Rückkehr in den Beruf betrifft.


Ansprechpartner für die Medien:
Mandy Rost, Geschäftsführerin Law-Tech GbR
Tel.: 0341 - 26528140
Fax: 0341 - 26381281
E-Mail: info@law-tech.de

Verantwortlich für den Inhalt (gem. § 55 Abs. 2 RStV):
Ralf Ludwig

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kita-schadensersatz.de unterstützt Eltern dabei, Schadensersatz geltend machen zu können, wenn ihre Kinder zu spät einen Kitaplatz bekommen haben. Das Webportal wurde von der Leipziger Law Tech GbR, einem gemeinsamen Start-Up von IT- und Rechtsexperten, in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei Winkler und der Webseite www.juniko.de entwickelt. juniko.de unterstützt seit August 2013 Eltern und Kinder bei der Anmeldung ihrer Kitaplätze.

kita-schadensersatz.de ist ein Projekt der Leipziger Law-tech GbR, die darauf spezialisiert ist, Mandanten und Partner-Anwälte, die auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert sind, miteinander in Kontakt zu bringen.

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Geschäftsführung Support / Öffentlichkeitsarbeit 0341 - 26528140