Pressemitteilung -

Anspruch auf Schadensersatz für verspätet zugewiesene Kita-Plätze droht zu verfallen

Bundesweit drohen Tausende Ansprüche von Eltern auf Schadensersatz für zu spät zugewiesene Kinder-Betreuungsplätze zum Jahresende zu verjähren. Darauf weist das Leipziger Internet-Portal kita-schadensersatz.de hin. Das Portal hat sich zum Ziel gesetzt, die betroffenen Eltern mit spezialisierten Anwälten in Kontakt zu bringen.

Seit dem 1. August 2013 haben Kinder zwischen einem und drei Jahren einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz oder auf die Betreuung durch eine Tagespflegeperson. Für Kinder über drei Jahre galt der gesetzliche Anspruch auf eine Betreuung in einer Kindertageseinrichtung auch schon vor dem 1. August 2013. Der Bundesgerichtshof hat mit einem Urteil vom 20. Oktober 2016 nun klar gestellt, dass dieser Anspruch nicht nur einklagbar ist, sondern dass Eltern, denen Aufwendungen durch die verspätete Zuweisung eines Betreuungsplatzes entstehen, diese bei den zuständigen Kommunen als Schadensersatz einklagen können.

Eltern, die bereits im Jahre 2013 verspätet einen Platz für ihr Kind erhalten haben, müssen sich nun beeilen, ihre Forderung geltend zu machen. „Am 31.Dezember 2016 verjährt der Anspruch, wenn er nicht gerichtlich eingeklagt ist“, warnt der Leipziger Rechtsanwalt Steve Winkler, der bundesweit von mehreren zehntausend Betroffenen ausgeht. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes befanden sich am 1. März 2016 719.558 (das sind 32,7 Prozent) Kinder unter 3 Jahren in Kindertagesbetreuung. Der Bedarf ist jedoch erfahrungsgemäß sehr viel höher, sagt der Anwalt, dessen Kanzlei deutschlandweit bereits mehr als 2000 Verfahren zur Kita-Platzvergabe geführt hat.

Mit dem Internet-Portal kita-schadensersatz.de haben Eltern bundesweit nun die Möglichkeit, kostenlos prüfen zu lassen, inwiefern überhaupt ein Anspruch auf Schadensersatz besteht. Das Webportal wurde von der Leipziger Law Tech GbR, einem gemeinsamen Start-Up von IT- und Rechtsexperten, in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Winkler und der Webseite www.juniko.de entwickelt. juniko.de unterstützt seit August 2013 Eltern und Kinder bei der Anmeldung ihrer Kitaplätze.

Ob in jedem Einzelfall ein Schadensersatzanspruch durchzusetzen sein wird, hängt von vielen Detailfragen ab. „Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist zwar ein Schadensersatz möglich“, sagt Winkler. Der Weg dorthin sei aber noch mit vielen Hürden und Hindernissen versehen. Mit dem Portal kita-schadensersatz.de sei aber eine Möglichkeit geschaffen worden, mit dem richtigen Anwalt diese Hindernisse zu umgehen.

Hintergrund:
Seit dem 1. August 2013 haben Kinder zwischen einem und drei Jahren einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz oder auf die Betreuung durch eine Tagespflegeperson. Für Kinder über drei Jahre galt der gesetzliche Anspruch auf eine Betreuung in einer Kindertageseinrichtung auch schon vor dem 1. August 2013. Der Bundesgerichtshof hat mit einem Urteil vom 20. Oktober 2016 nun klar gestellt, dass dieser Anspruch nicht nur einklagbar ist, sondern dass Eltern, denen Aufwendungen durch die verspätete Zuweisung eines Betreuungsplatzes entstehen, diese bei den zuständigen Kommunen als Schadensersatz einklagen können. „Diese Entscheidung ist nur folgerichtig“, erläutert der Leipziger Anwalt Steve Winkler. Denn mit dem Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung seien auch Pflichten für die Eltern verbunden, was beispielsweise die Rückkehr in den Beruf betrifft.

Ansprechpartner für die Medien:
Mandy Rost, Geschäftsführerin Law-Tech GbR
Tel.: 0341 - 26528140
Fax: 0341 - 26381281
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Ralf Ludwig

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kita-schadensersatz.de unterstützt Eltern dabei, Schadensersatz geltend machen zu können, wenn ihre Kinder zu spät einen Kitaplatz bekommen haben. Das Webportal wurde von der Leipziger Law Tech GbR, einem gemeinsamen Start-Up von IT- und Rechtsexperten, in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei Winkler und der Webseite www.juniko.de entwickelt. juniko.de unterstützt seit August 2013 Eltern und Kinder bei der Anmeldung ihrer Kitaplätze.

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