Pressemitteilung -

Schulden bei der Krankenkasse: So gelingt der Schritt aus der Schuldenfalle

Berlin, August 2018 – Rund acht Milliarden Euro schulden deutsche Versicherte ihren gesetzlichen Krankenversicherungen. Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) berät auch in diesem Jahr viele Ratsuchende zu diesem Thema. Viele Schuldner sind hauptberuflich Selbstständige in einer finanziellen Schieflage: Nicht erteilte oder unerwartet stornierte Aufträge führen dazu, dass sie ihren erwarteten Umsatz – der die Grundlage für die Berechnung ihres Monatsbeitrags ist – nicht erreichen. Im schlimmsten Fall können sie ihren Monatsbeitrag nicht mehr bezahlen. Inwieweit besteht der Versicherungsschutz trotz Beitragsschulden fort? Wie können sich Betroffene aus der Schuldenfalle befreien? Wer unterstützt sie? Und was bedeuten die für 2019 angekündigten Verbesserungen? Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) berät neutral und kostenfrei unter der Nummer 0800 011 77 22, in einer der 30 bundesweiten Beratungsstellen oder im Beratungsmobil, das regelmäßig 100 Städte in Deutschland ansteuert.

Für angestellte Arbeitnehmer führt der Arbeitgeber monatlich, zusammen mit seinem Anteil, einen prozentualen Teil des Bruttolohns als Beitrag an ihre Krankenkasse ab. Dagegen gelten hauptberuflich Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als „Selbstzahler“. Sie zahlen den vollen Prozentsatz zur Kranken- und Pflegeversicherung alleine. Die Krankenkasse errechnet die Höhe ihres monatlichen Beitrags für das laufende Jahr anhand des vom Selbständigen erwarteten Umsatzes. Abhängig von der Höhe der angekündigten Einnahmen werden bei der Berechnung ggf. Mindest- oder Obergrenzen relevant.

Häufig Probleme für Selbstständige
Die aktuelle Mindestbemessungsgrenze liegt für das Jahr 2018 bei 2.283,75 Euro im Monat für freiwillige Mitglieder in der GKV. Für Existenzgründer oder in Härtefällen liegt sie bei 1.522,50 Euro. Bei der Berechnung des monatlichen Beitrags orientiert sich die Krankenversicherung mindestens an diesen Grenzen – unabhängig davon, ob das tatsächliche Einkommen darunter liegt. Probleme bekommt schnell, wer wenig oder nichts verdient, bei wem die Einnahmen sinken oder wer mit einer instabilen Auftragslage zu kämpfen hat. Auch Selbstständige mit geringen Einnahmen müssen ihrer Krankenversicherung mindestens circa 400 Euro monatlich überweisen, wobei die konkrete Höhe von dem einzelnen Versicherten abhängt. Unerheblich ist wegen der Mindestbemessungsgrenze, ob der Selbständige beispielweise nur 1.000 Euro einnimmt. Wer nicht zahlt, häuft Schulden bei seiner Krankenversicherung an.

Kasse bietet nur Notfallversorgung
Bei Versicherten, die mit ihren Beiträgen zwei Monate im Rückstand sind und trotz Mahnung nicht zahlen, ruht der volle Versicherungsschutz. Sie sind zwar noch Mitglied ihrer Krankenversicherung, aber diese übernimmt nur noch die Kosten für Früherkennungsmaßnahmen, Akutbehandlungen sowie Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft. Die Einschränkungen enden erst, wenn die geschuldeten Beiträge gezahlt wurden, wenn Versicherte eine entsprechende Ratenzahlung mit ihrer Krankenkasse vereinbaren oder Betroffene Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe beziehen.

Was tun? Heike Morris, Juristische Leiterin der UPD, rät:
• Spielen Sie mit offenen Karten: Informieren Sie proaktiv und schnellstmöglich Ihre Krankenkasse, wenn Sie die Beiträge nicht zahlen können oder wenn sich ein Einbruch der Einnahmen abzeichnet.
• Vereinbaren Sie eine Ratenzahlung: Klären Sie mit Ihrer Krankenkasse die Möglichkeit der Zahlung monatlicher Raten, die für Sie bezahlbar sind. Aber Achtung: Krankenkassen sind nicht verpflichtet, eine solche Vereinbarung abzuschließen. Neben den Raten muss zusätzlich auch der normale monatliche Beitrag gezahlt werden. Zusätzlich fällt ein Verzugszins auf die Rückstände in Höhe von einem Prozent an.
• Schuldnerberatung kontaktieren: Finden Sie keine Lösung mit der Kasse, ist der Weg über eine Schuldnerberatung empfehlenswert. Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung können in die Insolvenzmasse mit einfließen. Daher ist es von Vorteil, auch diesen Faktor in ausweglosen Situationen zu berücksichtigen.
• Klären Sie den richtigen Ansprechpartner: Sowohl Krankenkasse als auch Hauptzollamt können Schulden eintreiben. Immer wieder berichten uns Ratsuchende von mangelnder Kommunikation zwischen beiden Institutionen.

Besserung ist in Sicht
Wie von der UPD gefordert, beabsichtigt der Gesetzgeber zum 1. Januar 2019 die Halbierung der Mindestbemessungsgrenzen. Bezogen auf das Jahr 2018 würde der monatliche zu zahlende Mindestbeitrag für Selbstständige dann circa 171 Euro betragen. Das entspricht einer Entlastung von bis zu 180 Euro monatlich. Zudem sollen Krankenversicherungen künftig verpflichtet werden, ihre Versicherten darauf hinzuweisen, dass im Falle der Hilfebedürftigkeit die Übernahme der Beiträge durch den zuständigen Sozialleistungsträger beantragt werden kann.

Ratsuchende erreichen die UPD kostenfrei an 80 Stunden in der Woche kostenfrei unter der Telefonnummer 0800 011 77 22 (montags bis freitags von 8.00 bis 22.00 Uhr und samstags von 8.00 bis 18.00 Uhr). Weitere Informationen und Beratungsangebote: www.patientenberatung.de

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Über die Unabhängige Patientenberatung Deutschland, UPD

Die UPD Patientenberatung Deutschland gGmbH (UPD) mit Sitz in Berlin ist eine gemeinnützige Einrichtung. Sie hilft Ratsuchenden, sich im deutschen Gesundheitssystem besser zurechtzufinden und Entscheidungen im Hinblick auf medizinische oder sozialrechtliche Gesundheitsfragenselbstbestimmt, eigenverantwortlich und auf informierter Grundlage zu treffen.

Gut erreichbar, bürgernah, qualifiziert: Das Beratungsangebot der UPD

Die unabhängige, neutrale, kostenfreie und evidenzbasierte Beratung der UPD ist für alle Menschen in Deutschland zugänglich – egal, ob sie gesetzlich, privat oder nicht krankenversichert sind. Ratsuchende können die Patientenberatung unkompliziert und auf vielen Wegen erreichen: per Telefon, Post, Mail, oder Onlineberatung, in den 30 festen Beratungsstellen und an weiteren 100 Standorten in Deutschland, die regelmäßig von einem der drei UPD-Mobile angesteuert werden.

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Die telefonische Beratung der UPD steht über – aus allen Netzen, auch Mobilfunk – kostenlose Rufnummern auf Deutsch, Türkisch, Russisch und Arabisch zur Verfügung und ist wie folgt erreichbar: Beratung in deutscher Sprache, Rufnummer: 0800 011 77 22, Zeiten: montags bis freitags von 8.00 bis 22.00 Uhr und samstags von 8.00 bis 18.00 Uhr.

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Die Adressen der 30 Vor-Ort-Beratungsstellen sowie eine Übersicht über die 100 Städte, in denen das Beratungsmobil Halt macht, stehen unter www.patientenberatung.de.

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Kontakt

Markus Hüttmann

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