Pressemitteilung -

Was tun, wenn der Arzt irrt?

Magazin Reader’s Digest zeigt, wie Patienten zu ihrem Recht kommen, wenn sie Opfer eines Behandlungsfehlers werden – hilfreiche Tipps und wichtige Informationen

Ein falscher Schnitt bei der OP, das unpassende Medikament auf dem Rezept – jährlich unterlaufen Ärzten und medizinischem Personal in Deutschland etwa 188.000 Behandlungsfehler. In seiner aktuellen Ausgabe zeigt das Magazin Reader’s Digest, was Betroffene oder Angehörige tun können, um zu ihrem Recht zu kommen. Auch eine unverständliche Aufklärung über medizinische Eingriffe und ihre Risiken kann ein Behandlungsfehler sein. „Der Arzt muss den Patienten im persönlichen Gespräch rechtzeitig und verständlich aufklären“, sagt Heike Morris, leitende Juristin bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). „Das ist gesetzlich klar geregelt.“

Kein Arzt kann garantieren, dass eine Therapie erfolgreich ist. Allein die Tatsache, dass sie nicht in der erhofften Weise anschlägt, bedeutet nicht, dass ein Behandlungsfehler vorliegt. Anzeichen dafür, dass etwas schiefgegangen ist, sind beispielsweise Schmerzen, die nicht zum Krankheitsbild passen. Genau wie Folge-Operationen, von denen ursprünglich nicht die Rede war, oder wenn Ärzte auf Nachfragen ausweichend antworten. Wer glaubt, Opfer eines Behandlungsfehlers geworden zu sein, sollte zuerst mit dem behandelnden Arzt, dem Chefarzt und der Klinikleitung sprechen, rät Dr. Max Skorning, Leiter der Stabsstelle Patientensicherheit beim Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS). Können Arzt oder Klinik keine befriedigende Erklärung geben, sollte man sich an seine Krankenkasse wenden.

Der Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) erstellte im Jahr 2015 rund 15000 Gutachten über Patienten, die sich als Opfer einer fehlerhaften Behandlung sahen. „Stellt sich heraus, dass ein Behandlungsfehler vorliegt und Sie Ansprüche geltend machen können, muss mit der Haftpflichtversicherung des Arztes die Höhe der Entschädigung ausgehandelt werden“, erklärt Expertin Morris in der Juli-Ausgabe von Reader’s Digest. Da dies für juristische Laien schwierig ist, kann es empfehlenswert sein, einen Fachanwalt für Medizinrecht einzuschalten. Dieser wird die Höhe der Ansprüche ausrechnen und sie gegebenenfalls in einem Gerichtsverfahren einklagen.

Für weitere Informationen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Die Juli-Ausgabe von Reader’s Digest Deutschland ist ab 26. Juni an zentralen Kiosken erhältlich. 

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