Pressemitteilung -

Österreichische Auflagenkontrolle (ÖAK): Rückwirkende Meldung aller Zugriffe auf Readly für das 1. HJ möglich

Die ÖAK erweitert die Möglichkeiten für Verlage, auf kostenpflichtigen Flatrate-Angeboten wie Readly gelesene Ausgaben zu melden: Ab sofort gehen alle Zugriffe auf Readly in die Auflagenmeldung ein. Das neue System kann bereits rückwirkend auf die Meldung für das erste Halbjahr 2019 angewendet werden.

„Wir erweitern unser System für die Verlage, da bei allen Zugriffen auf digitale Angebote wie Readly Umsätze generiert werden und es sich nicht um Gratis-Lesen handelt“, so Alexandra Beier-Cizek, Geschäftsführerin der ÖAK. Bislang konnten österreichische Verlage lediglich einen Teil der auf Readly gelesenen Ausgaben bei der ÖAK melden. Bedingung für die Kategorie „Einzelverkauf davon ePaper“ war, dass die digitalen Leser einer Ausgabe durch ihr Leseverhalten innerhalb der Flatrate einen Mindesterlös von 15% des Einzelverkaufspreises der gedruckten Ausgabe für den Verlag generieren. Alle übrigen Leser rechnete man in den Gratisvertrieb, obwohl durch ihr Leseverhalten Verlagsumsätze generiert wurden.

Um diesen bisher nicht berücksichtigten Umsatzflüssen offiziell Rechnung zu tragen, reagiert die ÖAK nun. Das Resultat eines Spezialworkshops zum Thema Digital/ePaper ist für die Verlage erfreulich: Bereits für das erste Halbjahr 2019 können alle bezahlten Zugriffe auf Readly-Ausgaben österreichischer Verlage in der Auflagenmeldung berücksichtigt werden. Ranj Begley, Readly Chief Content Officer: „Diese Entscheidung ist enorm wichtig für uns und unsere Bemühungen, Verlage bei der Ausrichtung auf digitale Vertriebskanäle zu unterstützen.“

Dafür werden digitale Leser ab sofort in zwei Kategorien unterschieden. Zunächst schaut Readly, wie viele Nutzer die individuelle Erlösschwelle einer Ausgabe für die Kategorie "Großverkauf davon ePaper" erfüllt haben, die in die wertvolle "Verkaufte Auflage" zählt. Alle Leser, die diese Erlösschwelle nicht erreicht haben, können nun aber im Gegensatz zum vorherigen System in der Kategorie "Sonstige bezahlte Auflage davon ePaper" und damit ebenso in der "Bezahlten Auflage" gemeldet werden. Zudem erhält Readly eine Zertifizierung für die Anerkennung seiner Datenerfassung und -aufbereitung von ePaper Exemplaren.

Readly bietet Verlegern die Möglichkeit, Leser von digitalen Magazinen ohne zusätzlichen Aufwand und ohne Mehrkosten zu erreichen. Die Verlage stellen dem Dienst lediglich das Druck-PDF zur Verfügung, die technische Umsetzung übernimmt Readly. Die Höhe der Erlöse eines Verlages mit der App hängt davon ab, wie viel und wie häufig ein Titel gelesen wird. Der Verlag verdient also mit jedem Nutzer, der in den alten und aktuellen digitalen Ausgaben seiner Titel blättert. Zudem liefert Readly den Verlegern fundierte Analysen und Statistiken über Lese- und Nutzungsverhalten. 

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Readly ist eine digitale Plattform, die ihren Nutzern unbegrenzten “all-you-can-read” Zugriff auf mehr als 4.000 nationale und internationale Magazine in einer App ermöglicht. Die Zeitschriften können gelesen, heruntergeladen und gespeichert werden. Die App ist einfach zu bedienen, komfortabel – jeder Nutzer kann auf bis zu 5 Geräten auf seine Lieblings-Titel zugreifen. Readly ist aber auch für Verlage interessant, die die Plattform als risikofreien Marktzugang nutzen, um neue Leser und mehr Reichweite zu gewinnen.

Readly wurde 2012 in Schweden gegründet und hat Büros in Stockholm, London und Berlin sowie eine schnell wachsende Nutzerbasis in mehr als 50 Ländern. Weitere Infos auf www.readly.com

Kontakt

Dr. Susanne Ardisson

Pressekontakt PR