Pressemitteilung -

Gute Mitarbeiter - gute Perspektiven: Forderungen des VdK NRW zur Inklusion im Arbeitsleben

Inklusion ist mehr als der gemeinsame Unterricht von Kindern mit und
ohne Behinderung - sie umfasst alle Lebensbereiche, von der gesundheitlichen
Versorgung über Freizeit und Mobilität bis hin zur Arbeit. Darauf macht der
Sozialverband VdK Nordrhein-Westfalen anlässlich der heutigen Plenarsitzung des
Landtags zum Aktionsplan der Landesregierung "Eine Gesellschaft für alle -
NRW inklusiv" aufmerksam und fordert insbesondere konkrete Maßnahmen zur
Verbesserung der Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderung.

Obwohl es hierzulande ein gut funktionierendes System von Leistungen zur
Teilhabe am Arbeitsleben gibt, ging in NRW Ende 2011 nur rund jeder Dritte der
730.000 schwerbehinderten Menschen im erwerbsfähigen Alter einer
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach. Und während die Zahl der
Arbeitslosen in unserem Bundesland zwischen Juni 2007 und Juni 2013 insgesamt
deutlich zurückgegangen ist, stieg die der arbeitslosen Menschen mit Behinderung
im gleichen Zeitraum um 4,4 Prozent auf 47.000. Besonders alarmierend ist die
Tatsache, dass 2011 bundesweit mehr als 110.000 Arbeitgeber lieber eine
Ausgleichsabgabe zahlten, als ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen und
bei über 20 Arbeitsplätzen mindestens fünf Prozent schwerbehinderte Menschen zu
beschäftigen; in 37.363 Betrieben war sogar überhaupt kein Mensch mit
Schwerbehinderung tätig.

Gründe dafür sind aus Sicht des Sozialverbands VdK Nordrhein-Westfalen
in erster Linie Vorurteile bezüglich der Leistungsfähigkeit von Betroffenen wie
auch Informationsdefizite hinsichtlich bestehender Fördermöglichkeiten. Damit die
Integrationsämter der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe wie
auch die weiteren zuständigen Träger aktiv auf Arbeitgeber zugehen und gerade
Betrieben ohne Mitarbeiter mit Behinderung konkrete Unterstützung anbieten
können, benötigen diese eine bessere personelle Ausstattung. Zudem muss das
Zuständigkeitswirrwarr des Schwerbehindertenrechts behoben werden, demzufolge entsprechende
Leistungen in NRW von sieben verschiedenen Rehabilitationsträgern sowie den
beiden Integrationsämtern erbracht werden können. Das macht es sowohl für
Menschen für Behinderung als auch für Arbeitgeber schwer, den richtigen
Ansprechpartner zu finden. Nicht zuletzt setzt sich der Sozialverband VdK
Nordrhein-Westfalen für die Einrichtung eines speziellen Beratungsservices in
den Jobcentern ein, wie er sich bereits in den Arbeitsagenturen bewährt hat.
Ansonsten wird sich nichts daran ändern, dass Langzeitarbeitslosigkeit gerade
bei Menschen mit Behinderung zu völliger Perspektivlosigkeit auf dem
Arbeitsmarkt führt.

In Hinblick auf den Aktionsplan der Landesregierung kritisiert der
Sozialverband VdK Nordrhein-Westfalen generell, dass seit der Verabschiedung vor
zwei Jahren noch immer keine Entwürfe für längst angekündigte Gesetzesvorhaben
wie die Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes, der Bauordnung und
des Inklusionsstärkungsgesetzes vorgelegt worden sind.

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Der Sozialverband VdK ist mit 1,7 Millionen Mitgliedern der größte Sozialverband Deutschlands. Im Sozialverband VdK NRW e.V. sind rund 280.000 Mitglieder organisiert, die in 43 Kreisgeschäftsstellen und acht Rechtsabteilungen in sozialrechtlichen Fragen beraten und vertreten werden. Der Sozialverband VdK setzt sich ein für die Rechte von Rentnern, Menschen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten, Sozialversicherten, Pflegebedürftigen, Kriegs-, Wehrdienst- und Zivildienstopfern, Hinterbliebenen, Empfängern von Leistungen nach Hartz IV und Opfern von Unfällen, Gewalt und Umweltschäden. Weitere Informationen im Internet: www.vdk.de/nrw


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Andrea Temminghoff

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