Pressemitteilung -

Deutsche Rentner Frankreich - Schreiben vom Finanzamt Neubrandenburg

Das Finanzamt Neubrandenburg versendet Schreiben an viele deutsche Auslandsrentner weltweit, so auch nach Frankreich.

Da zwischen Deutschland und Frankreich ein Doppelbesteuerungsabkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung besteht, ist das Finanzamt Neubrandenburg grundsätzlich zum Versenden dieser Schreiben berechtigt.

Dieses Doppelbesteuerungsabkommen besagt, dass Ruhegehälter und Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung in dem Staat zu versteuern sind, von welchem sie gezahlt werden.

Dies bedeutet also, dass Deutschland das Besteuerungsrecht für diese Zahlungen an Auslandsrentner zusteht.

Durch die Ausübung von deutschen Wahlrechten können wir Ihnen helfen, Ihre Steuerzahllast gegenüber dem Finanzamt Neubrandenburg zu verringern oder diese im besten Fall ganz vermeiden.

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Die Steuerkanzlei Steffen Reum hat es sich zum Ziel gesetzt, deutschen Auslandsrentnern, deren Angehörigen und deutschstämmigen Rentner weltweit steuerliche Hilfestellung zu geben.

Das Finanzamt Neubrandenburg versendet weltweit Steuerbescheide an diese Personengruppe. Davon sind jedoch viele Steuerbescheide überhöht und falsch.

Durch Ausübung deutscher Wahlrechte können wir in ca. 50 % aller Fälle die Steuern senken oder sogar ganz vermeiden. Bis jetzt konnten wir ca. 600 Rentnern weltweit helfen.

So erreichen Sie uns für weitere Hilfeleistung:
www.steuererklaerung-fuer-rentner.de

www.steuern-rentner.com
Tel.: 0049 (0) 36961-70933

Kontakt

Sandra Schlotthauer

Pressekontakt 036961-699543