Pressemitteilung -

Finanzamt Neubrandenburg Auslandsrentner Formulare - Steuerbescheide für deutsche Rentner in Indonesien

Das Finanzamt Neubrandenburg sendet Aufforderungsschreiben zur Abgabe einer Steuererklärung oder in beschränkter Veranlagungsform erlassene Steuerbescheide an deutsche Auslandsrentner auf der ganzen Welt, so auch nach Indonesien.

Da zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indonesien ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, werden diese Schreiben zu recht an die deutschen Auslandsrentner versendet, deren Richtigkeit sollte allerdings überprüft werden.

Da für die Erstellung der Steuerbescheide in Form der beschränkte Steuerpflicht nur die deutschen Einkünfte berücksichtigt werden, sind diese Bescheide in vielen Fällen falsch.

Sollten auch Sie Post vom deutschen Finanzamt erhalten, gilt es keine Zeit zu verlieren, da die Fristen des Finanzamtes zeitlich sehr eng gesetzt sind.

Durch die Ausübung deutscher Wahlrechte können wir Ihnen als Steuerexperten für Rentner im Ausland helfen, diese Steuerzahllast zu mindern oder dieser im besten Fall ganz sparen.

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Die Steuerkanzlei Steffen Reum hat es sich zum Ziel gesetzt, deutschen Auslandsrentnern, deren Angehörigen und deutschstämmigen Rentner weltweit steuerliche Hilfestellung zu geben.

Das Finanzamt Neubrandenburg versendet weltweit Steuerbescheide an diese Personengruppe. Davon sind jedoch viele Steuerbescheide überhöht und falsch.

Durch Ausübung deutscher Wahlrechte können wir in ca. 50 % aller Fälle die Steuern senken oder sogar ganz vermeiden. Bis jetzt konnten wir ca. 600 Rentnern weltweit helfen.

So erreichen Sie uns für weitere Hilfeleistung:
www.steuererklaerung-fuer-rentner.de

www.steuern-rentner.com
Tel.: 0049 (0) 36961-70933

Kontakt

Sandra Schlotthauer

Pressekontakt 036961-699543