Pressemitteilung -

Rente im Ausland Steuern: Finanzamt Neubrandenburg - Steuerbescheide für Rentner in Dänemark

Das Finanzamt Neubrandenburg sendet Steuerbescheide an deutsche Auslandsrentner in aller Welt, so auch nach Dänemark.

Da zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, ist geregelt, dass die Einkünfte in dem Vertragsstaat zu versteuern sind, aus dem sie gezahlt werden. Dies bedeutet also, dass die Einkünfte aus der Deutschen Rentenversicherung beispielsweise in Deutschland zu versteuern sind.

Das Versenden der Steuerbescheide an die deutschen Auslandsrentner ist also gerechtfertigt. Die Frage, ob diese Bescheide jedoch richtig erstellt wurden, ist eine andere.

Alle versendeten Bescheide werden in Form der beschränkten Steuerpflicht erlassen und sind dadurch oftmals falsch.

Durch die Ausübung deutscher Wahlrechte kann jedoch bewirkt werden, dass die Steuerzahllast verringert wird oder im besten Fall ganz weg fällt.

Gerne helfen wir Ihnen in unserer Kanzlei dabei, Ihre Probleme mit dem deutschen Finanzamt zu bewältigen.

Links

Themen

  • Rechtsfragen

Kategorien

  • rente im ausland
  • auslandsrentner
  • finanzamt neubrandenburg

Die Steuerkanzlei Steffen Reum hat es sich zum Ziel gesetzt, deutschen Auslandsrentnern, deren Angehörigen und deutschstämmigen Rentner weltweit steuerliche Hilfestellung zu geben.

Das Finanzamt Neubrandenburg versendet weltweit Steuerbescheide an diese Personengruppe. Davon sind jedoch viele Steuerbescheide überhöht und falsch.

Durch Ausübung deutscher Wahlrechte können wir in ca. 50 % aller Fälle die Steuern senken oder sogar ganz vermeiden. Bis jetzt konnten wir ca. 600 Rentnern weltweit helfen.

So erreichen Sie uns für weitere Hilfeleistung:
www.steuererklaerung-fuer-rentner.de

www.steuern-rentner.com
Tel.: 0049 (0) 36961-70933

Kontakt

Sandra Schlotthauer

Pressekontakt 036961-699543