Pressemitteilung -

Schreiben vom Finanzamt Neubrandenburg nach Belgien - geschätzte Steuerbescheide

Viele Rentner, die ihren Wohnsitz in Belgien haben und aus Deutschland Rente beziehen, erhalten vom Finanzamt Neubrandenburg geschätzte Steuerbescheide. Diese Bescheide sind in Form der "beschränkten Steuerpflicht" erstellt und damit oftmals falsch.

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Belgien regelt, dass die aus Deutschland bezogenen Leistungen in Deutschland versteuert werden. Das Finanzamt sendet also die Aufforderungsschreiben bzw. die Steuerbescheide zu recht zu. Ob diese allerdings richtig erstellt wurden, ist eine andere Frage.

Sollten Sie zu den betroffenen Empfängern eines solchen Schreibens gehören, ist es notwendig, schnell zu handeln, da die Fristen des Finanzamtes zur Reaktion sehr kurz gesetzt sind.

Gerne können Sie Kontakt zu uns aufnehmen, wir überprüfen gerne, ob für Sie in Deutschland eine Veranlagung in der "unbeschränkten Steuerpflicht" möglich ist.

Links

Kategorien

  • steuerbescheide
  • rentner
  • finanzamt neubrandenburg
  • auslandsrentner

Die Steuerkanzlei Steffen Reum hat es sich zum Ziel gesetzt, deutschen Auslandsrentnern, deren Angehörigen und deutschstämmigen Rentner weltweit steuerliche Hilfestellung zu geben.

Das Finanzamt Neubrandenburg versendet weltweit Steuerbescheide an diese Personengruppe. Davon sind jedoch viele Steuerbescheide überhöht und falsch.

Durch Ausübung deutscher Wahlrechte können wir in ca. 50 % aller Fälle die Steuern senken oder sogar ganz vermeiden. Bis jetzt konnten wir ca. 600 Rentnern weltweit helfen.

So erreichen Sie uns für weitere Hilfeleistung:
www.steuererklaerung-fuer-rentner.de

www.steuern-rentner.com
Tel.: 0049 (0) 36961-70933

Kontakt

Sandra Schlotthauer

Pressekontakt 036961-699543