Pressemitteilung -

Soforthilfe für deutsche Auslandsrentner in Ägypten

Gemäß Artikel 18 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Ägypten können Ruhegehälter, ähnliche Vergütungen und Renten, die aus der Bundesrepublik Deutschland stammen und einer in Ägypten ansässigen Person gezahlt werden, in Deutschland besteuert werden.

Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen sind regelmäßig wiederkehrende Zahlungen, die für frühere unselbständige Arbeit gezahlt werden.

Die Rente bezeichnet einen bestimmten Betrag, der regelmäßig und zu festgesetzten Zeitpunkten sowie auf Lebenszeit auf Grund einer Verpflichtung zu leisten ist.

Durch die Besteuerung der Rente in Deutschland muss die deutsche Rente nicht in Ägypten versteuert werden.

Auf Grund des Bezuges von Leistungen aus Deutschland ist es möglich, in Deutschland verschiedene Wahlrechte, was die Besteuerung der Renten anbelangt, zu wählen. Dadurch können wir Ihnen helfen, die Steuerzahllast zu mindern oder ganz zu vermeiden.

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Die Steuerkanzlei Steffen Reum hat es sich zum Ziel gesetzt, deutschen Auslandsrentnern, deren Angehörigen und deutschstämmigen Rentner weltweit steuerliche Hilfestellung zu geben.

Das Finanzamt Neubrandenburg versendet weltweit Steuerbescheide an diese Personengruppe. Davon sind jedoch viele Steuerbescheide überhöht und falsch.

Durch Ausübung deutscher Wahlrechte können wir in ca. 50 % aller Fälle die Steuern senken oder sogar ganz vermeiden. Bis jetzt konnten wir ca. 600 Rentnern weltweit helfen.

So erreichen Sie uns für weitere Hilfeleistung:
www.steuererklaerung-fuer-rentner.de
Tel.: 0049 (0) 36961-70933

Kontakt

Sandra Schlotthauer

Pressekontakt 036961-699543