Pressemitteilung -

Das Schiedsgericht der Deutsch-Schwedische Handelskammer stellt neue Schiedsgerichtsordnung vor

Die Deutsch-Schwedische Handelskammer in Stockholm ist eine der wenigen deutschen Auslandshandelskammern, die über ein eigenes Schiedsgericht verfügt. Nun hat die Deutsch-Schwedische Handelskammer eine neue moderne Schiedsgerichtsordnung entwickelt, deren Ziel effiziente und kompromissbasierte Streitfalllösungen innerhalb der deutsch-schwedischen Wirtschaft sind. Die neuen Regeln ermöglichen, eventuelle Streitigkeiten schnell, kosteneffizient und vor allen Dingen vermittelnd zu beheben. Im besten Fall gelingt es, den Zwist zu bereinigen und die Geschäftspartnerschaft zu erhalten. „Übliche Schiedsgerichtsverfahren kosten die Parteien bis zum Schiedsrichterspruch viel Geld und Zeit, so dass die ursprüngliche Geschäftspartnerschaft oft auf der Strecke bleibt.“, meint Eva Häußling, Leiterin der Rechtsabteilung der Handelskammer. „Vor diesem Hintergrund hat die Handelskammer gemeinsam mit den schwedischen Rechtsanwaltskanzleien Setterwalls und Grönberg ein wegweisendes Regelwerk für Geschäftsstreitigkeiten entwickelt.“ führt Häußling aus.

„Unsere Hoffnung ist“ so Fred Wennerholm, Partner der Kanzlei Setterwalls, „dass die neuen Regeln dazu beitragen, die guten wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und Schweden zu stärken. Wir wollen den bilateralen Handel fördern und den Auf- und Ausbau von grenzüberschreitenden Unternehmungen erleichtern.“ Sascha Schaeferdiek, Partner der Kanzlei Grönberg ergänzt:  Wir haben einfache, transparente und nachvollziehbare Rahmenbedingungen für das Schiedsverfahren entwickelt. Nun sollte es den Unternehmen leichter fallen, die Anrufung des Schiedsgerichtes für den Streitfalle vertraglich zu vereinbaren.“

 Die Funktion des Obmanns für die deutsche Seite hat Kerstin Ebock übernommen. Die promovierte Rechtsanwältin, der Kanzlei Orrick Hölters & Elsing verfügt über langjährige Erfahrungen als Parteivertreterin und Schiedsrichterin. Ihr Stellvertreter ist der Hamburger Schiedsverfahrensrechtsexperte Doktor Sven Oswald, Partner der Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Happ Luther. Er ist sowohl in Deutschland als auch in Schweden als Rechtsanwalt zugelassen und häufig in Schiedsverfahren als Parteivertreter oder Schiedsrichter tätig „Voraussetzung für Tätigkeit am Schiedsgericht der Deutsch-Schwedischen Handelskammer ist natürlich, dass alle Kollegen beide Sprachen fließend sprechen“, rundet Eva Häußling ab.

Die neuen Regeln in Kürze:

  • Ein Schiedsgerichtsverfahren wird in der Regel mit nur einem Schiedsrichter durchgeführt. Das senkt die Kosten und ermöglicht eine effiziente Prozessführung
  • Der Schiedsrichter ist vertraut mit der deutschen und schwedischen Wirtschafts- und Geschäftskultur und beherrscht zudem deutsch und schwedisch.
  • Nur wenn sich die Parteien darüber einig sind, kann das Schiedsgericht aus drei Schiedsrichtern bestehen.
  • Alle Schiedsrichter müssen unparteiisch und unabhängig sein.
  • Die Anzahl der Schriftsätze und deren Umfang sind begrenzt.
  • Die Regeln sehen einen klaren Zeitplan mit kurzen Fristen vor, um die Kosten niedrig zu halten und zeitlich ausufernde Verfahren zu vermeiden.
  • Eine mündliche Verhandlung findet nur auf ausdrücklichen Wunsch statt.
  • Die Regeln sind angepasst an den letzten Kenntnisstand der Entwicklung für internationale Konfliktlösungen und berücksichtigen unter anderem die IBA-Regeln
  • Die Kosten des Schiedsgerichtsverfahrens richten sich nach dem Streitwert. Sie sind daher von vorneherein bekannt und haben ein dem Streitwert angemessenes Niveau.

 

Weitere Informationen unter www.handelskammer.se

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