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Pressemitteilung -

Wenn d‘r Sturm kütt - Wie sind Sturmschäden versichert?

Bonn, 4. März 2019 Das Sturmtief Bennet feiert heute seinen eigenen Karneval. Mit rund 100 Stundenkilometern fegen schwere Sturmböen vor allem durch Nordrhein-Westfalen. Solche Böen können zu enormen Schäden an Haus und Hof führen, die hohe Reparatur- und Sanierungskosten nach sich ziehen können. Spezielle Versicherungen unterstützen auch in diesen Fällen nicht nur finanziell, sondern bieten Hilfe, wenn es darauf ankommt.

Sturmschäden am Haus

Laut Allgemeinen Versicherungsbedingungen spricht man ab Windstärke 8 von einem Sturm. Für Schäden, die daraus resultieren, kommen grundsätzlich Gebäude-, Hausrat- oder Kaskoversicherung auf. Wird ein Dach oder ein Schornstein vom Sturm zerstört, werden sowohl die Schäden am Gebäude als auch die Folgeschäden durch Regen oder Hagel abgedeckt. Blitzschlagschäden am Haus werden über die Wohngebäudeversicherung entschädigt. Schäden an der Wohnungseinrichtung übernimmt die Hausratversicherung. Auch Aufräumungskosten für durch Sturm umgefallene Bäume können über die Wohngebäudeversicherung mit abgedeckt werden.

Sturmschäden am fahrbaren Untersatz

Das Auto ist bei Sturmschäden über die Teil- oder Vollkaskoversicherung abgesichert. Damit übernimmt die Versicherung direkte Schäden am Fahrzeug genauso wie Schäden durch umherwirbelnde Gegenstände wie etwa Gestrüpp, Äste oder Ziegel. Häufig befürchten Versicherungsnehmer an dieser Stelle den Verlust ihres Schadenfreiheitsrabatts. Zu Unrecht, denn Sturm- und Hagelschäden werden als Teilkaskoschäden abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung ersetzt.

Überschwemmungen durch heftigen Regen

Besonders heftige Regenfälle führen häufig auch zu überschwemmten Kellern. Um sich hierbei vor den finanziellen Folgen zu schützen, können durch Starkregen verursachte Überschwemmungsschäden zusätzlich über eine Elementarschadenversicherung in der Wohngebäude- und Hausratversicherung abgedeckt werden. Bei Überschwemmungsschäden am Auto greift erneut die Teil- oder Vollkaskoversicherung ein.

Tipp: Grundsätzlich sollten Betroffene Schäden schnellstmöglich ihrem Versicherer melden. Im Idealfall werden dabei direkt Fotos vom Unglücksort mitgeliefert, damit eine unverzügliche Regulierung erfolgen kann. Allerdings sollte man unbedingt darauf achten, dass man sich bei der Schadenaufnahme nicht selber in Gefahr bringt.

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