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Zehn Jahre Gurtpflicht in Europa: Anschnallen rettet Leben

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Zehn Jahre Gurtpflicht in Europa: Anschnallen rettet Leben

(Februar 2016) In ganz Europa gilt seit 2006, also seit genau zehn Jahren, die bußgeldbewehrte, uneingeschränkte Gurtpflicht: Wer sich im Auto nicht anschnallt, wird zur Kasse gebeten. In Deutschland ist dies bereits seit 1984 der Fall. Dennoch verzichten hierzulande immer noch viele Autofahrer auf den Sicherheitsgurt, so die SIGNAL IDUNA.

Viele Tests hatten frühzeitig schon bewiesen, dass der bereits Ende der 1950er-Jahre erfundene Dreipunkt-Gurt die Sicherheit der Autoinsassen signifikant verbessert. Gurte allerdings waren in deutschen Neuwagen erst seit 1974 Pflicht, davor zum Teil nur gegen Aufpreis zu haben. 1976 führte die damalige Bundesregierung dann die Anschnallpflicht ein, ohne aber Verstöße zu ahnden. Erst mit Einführung eines Bußgelds, 1984, aber wurde die Anschnallmoral bei deutschen Autofahrern deutlich besser. Seit 1986 geht’s auch ans Portemonnaie, wenn die Insassen hinten nicht angeschnallt sind. Kinder müssen seit 1993 ordnungsgemäß gesichert sein.

Doch Gurtpflicht hin oder her: Nach wie vor verweigern sich nicht wenige Autofahrer. Sei es aus Prinzip, „Freiheitsdrang“ oder weil sie sich „eingeengt“ fühlen. So wurden 2014 in Nordrhein-Westfalen 4.000 Verstöße gegen die Gurtpflicht registriert; in Brandenburg waren im gleichen Jahr rund 30 Prozent der Verkehrstoten nicht angeschnallt gewesen. Wer den Gurt verschmäht, muss nicht nur zahlen: derzeit 30 Euro; für nicht gesicherte Kinder kann es bis zu 60 Euro kosten plus einen Punkt in Flensburg. Kommt es zu einem Unfall, so steht auch der Versicherungsschutz auf dem Spiel, erinnert die SIGNAL IDUNA. So trifft das Unfallopfer eine Mitschuld, wenn ein angelegter Sicherheitsgurt die Folgen des Unfalls eindeutig abgemildert hätte. Als Folge können beispielsweise Schmerzensgeld und Schadenersatz gekürzt werden.

Für tierische Mitfahrer gibt es zwar keine Anschnallpflicht, doch empfiehlt die SIGNAL IDUNA, diese ebenfalls zu sichern. Denn bei einem Unfall entwickeln sich ungesicherte Tiere schnell zu gefährlichen „Geschossen“. Zudem gelten für den Transport von Tieren die Vorschriften zur Ladungssicherung gemäß Straßenverkehrsordnung. Verstöße kosten somit ein Bußgeld und unter Umständen einen Punkt. Am einfachsten lassen sich Tiere in einer geeigneten Transportbox sichern. Für größere Hunde beispielsweise eignen sich im Fachhandel erhältliche Systeme wie Brustgeschirre und spezielle Autositze vielleicht besser. Wer einen Kombi fährt, kann den Hund auch im Kofferraum mitnehmen, den man dann mit einem Gitter von der Fahrgastzelle abtrennt.

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Claus Rehse

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Pressekontakt Pressereferent stv. Pressesprecher Unfall- und Sachversicherungen 0231 135-4245

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