Press Release

ANSCHULDIGUNG: SCHWEDEN IGNORIERT EU-RECHT

Arbetsgruppen AMBU

May 27, 2010 20:44 CEST

Die schwedische Arbeitsgruppe AMBU (s.u.) hat am 29.Mai 2009 den Staat Schweden bei der EU-Kommission angezeigt, die durch EU-Recht zugesicherte Wahlfreiheit der eigenen Bürger (=Verbraucher), EU-weite Leistungen auf dem Krankenbehand­lungs- und Pflegemarkt für sich in Anspruch nehmen zu können, zu verhindern und damit auch gegen die vereinbarte Loyalitätsverpflichtung gegenüber der EU zu verstoßen. Entsprechendes Beweismaterial wurde der EU-Kommission übergeben.

 

Aktiv wurde die EU-Kommission in dieser Sache allerdings erst Anfang 2010, nachdem sich die Arbeitsgruppe beim EU-Ombudsmann wegen Untätigkeit  der EU-Kommission massiv beschwert hatte. Man fragt sich, warum die Kommission fast ein Jahr untätig blieb? War es bloße Rücksichtnahme auf das Land Schweden, das zu dieser Zeit den routinemäßigen Vorsitz in der EU wahrnahm, oder war es gar ein Versuch, die Ermittlungen bis zu einem Zeitpunkt nach den im Herbst 2010 in Schweden stattfindenden Reichtagswahlen zu verzögern? Schließlich beinhalten die konkreten AMBU-Beweise  ausreichend brisantes Material, um bei bekannt werden nicht nur das Vertrauen der schwedischen Bevölkerung in die eigene Regierung zu beeinflussen, sondern evtl. sogar auch den Wahlausgang?

 

AMBU erwartet, dass sich die EU-Kommission nun umgehend und intensiv mit den vorgetragenen Beschuldigungen gegen den Staat Schweden befasst, was dazu führen müsste, dass die Kommission den Vorgang an den Europäischen Gerichtshof in Straßburg übergibt, vor dem sich dann der Staat Schweden wegen  Nichteinhaltung von  EU-Recht , d.h. konkret Missachtung der Vereinbarungen bezüglich  Wahlfreiheit aller EU-Bürger, EU-weite  Leistungen auf dem Krankenbehandlungs- und Pflegemarkt für sich in Anspruch zu nehmen, verantworten müsste.

 

http://di.se/Default.aspx?pid=25765__ArticlePageProvider

Der schwedische Sozialminister Göran Hägglund hatte sich am 12. Okt. 2009 auf der Internetseite www.di.se unter dem Titel „große Möglichkeiten für Pflegeexport“ („Bäddat för vårdexport“)  sehr klar dafür ausgesprochen, das vorhandene Potential für den schwedischen Export auf dem Krankenbehandlungs- und Pflegemarkt intensiv zu nutzen und die  neue Bewegungsfreiheit auf dem EU-weiten Markt in diesem Sinne ausdrücklich begrüßt. Von der Möglichkeit, dass auch Schwedens  Bevölkerung die aus diesem EU-Recht resultierenden Chancen für sich selbst nutzen könnte und sollte, war allerdings nicht die Rede.

 

Die Motivationen der Arbeitsgruppe AMBU für die diesbezüglichen Aktivitäten sind:

 

  • Schwedischen Bürgern wird die durch EU-Recht zugesicherte Wahlfreiheit auf dem EU-weiten Markt für Krankenbehandlungs- und Pflegeleistungen noch immer vorenthalten

 

  • Entsprechende EU-Rechte auf diesem Gebiet müssen in der Bevölkerung bekannt gemacht und die Nutzung allen Bürgern ermöglicht werden

 

  • Es wird erwartet, dass auch die staatliche schwedische Krankenversicherung und alle anderen öffentlichen Instanzen, insbesondere auch die schwedischen Gerichte, das entsprechende EU-Recht nicht weiterhin ignorieren, sondern unbegrenzt akzeptieren und anwenden, wozu der Staat Schweden verpflichtet ist.

 

 

  • Die Rechtssicherheit der Konsumenten von Krankenbehandlungs- und Pflegeeinrichtungen im EU-Vollmitgliedsstaat Schweden soll überwacht werden

  • Der Wahlausgang 2010 ist ausdrücklich nicht Gegenstand der Bemühungen von AMBU, solange gewährleistet ist, dass der schwedischen Bevölkerung nicht auch nach der Wahl weiterhin die ihnen zustehenden EU-Rechte vorenthalten werden.

 

Die Arbeitsgruppe AMBU besteht aus Assar Fager, Bert Magnusson und Ulf Bittner. Alle Mitglieder sind in Schweden in hohem Maße in unterschiedlichen Gremien sozial engagiert, - und das selbstverständlich ohne eigene wirtschaftliche Interessen!

 

Die Registriernummer der Eingabe an die EU-Kommission, deren Inhalt und die vorgelegten Beweise können nach entsprechender email-Anfrage an voulf56@gmail.com zur Verfügung gestellt werden.

Ulf Bittner

gez. AMBU,  27.05.2010

 

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