Pressemitteilung -

Studie zeigt, dass ein Fünftel der Schweizer schon einmal gefälschte Produkte gekauft hat

Während der Seriosität von Online-Angeboten besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird, zeigt eine von anibis.ch in Auftrag gegebene nationale Umfrage des Link-Instituts*, dass Schweizerinnen und Schweizer in vollem Bewusstsein gefälschte Waren kaufen.

Weihnachten steht vor der Tür und obwohl das Fest in diesem Jahr etwas anders aussieht, geht die Suche nach Geschenken gut voran. Als Folge von COVID haben sich viele Menschen für den Online-Einkauf entschieden. Wenngleich Käufer ein gewisses Interesse zeigen, die Seriosität von Online-Shops zu überprüfen, bedeutet das nicht, dass sie auf gefälschte Produkte verzichten. Als Mitglied des Vereins "Stop Piracy" engagiert sich anibis.ch aktiv gegen den Fälschungsmarkt, indem die Plattform Inserate genau prüft und den Benutzern im Zweifelsfall Unterstützung anbietet.

Laut einer von anibis.ch in Auftrag gegebenen und vom Link[*]-Institut durchgeführten Umfrage hat jede fünfte Person in der Schweiz bereits ein gefälschtes Markenprodukt gekauft. Zwar geben die Befragten an, die Seriosität von Online-Shops oder Verkäufern vor allem anhand ihrer persönlichen Erfahrungen, Empfehlungen, Bewertungsseiten oder den Eindrücken auf den Webseiten zu bewerten, doch für die Echtheit der Produkte gilt das nicht: Spontane Kauflust und -freiheit überwiegen, ob gefälscht oder nicht. Laut Jürg Herren, Vizepräsident der Stop Piracy Association, «lässt dies keinen Zweifel daran, dass sich die Käuferinnen und Käufer der illegalen, riskanten und sogar gefährlichen Natur des Kaufs gefälschter Waren bewusst sind».

Jelena Moncilli, Anti-Betrugs-Spezialistin bei anibis.ch, zieht Konsequenzen aus dem Studienergebnis: «Wenn Benutzer bewusst eine Fälschung kaufen, müssen wir unsere Präventionsbotschaft ändern. Es reicht nicht mehr aus, zu erklären, wie man eine Original-Handtasche von einer Fälschung unterscheiden kann, sondern wir müssen auch auf die Risiken der Strafverfolgung oder die gesundheitlichen Gefahren beim Kauf von z.B. gefälschten Kosmetika oder elektronischen Produkten hinweisen».

Jürg Herren weist darauf hin: «Fälscher und Piraten respektieren das Gesetz nicht. Diese Praxis ist verboten und der kommerzielle Vertrieb von gefälschten Produkten wird mit einer Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe von bis zu einer Million Schweizer Franken bestraft». Herren betont, dass nicht nur die Herstellung und der Verkauf, sondern auch der Kauf oder Import von gefälschten Marken und Designs in der Schweiz verboten ist.

Der Zoll kann Fälschungen beschlagnahmen und vernichten, z. B. bei Kontrollen am Flughafen, oder wenn sie per Post verschickt werden. Ebenso birgt der Kauf von gefälschten Produkten Gefahren; so kann ein auf einer Online-Plattform gekauftes Medikament fehlende Wirkstoffe aufweisen oder giftige Substanzen enthalten: Im besten Fall ist es nutzlos, im schlimmsten Fall gefährdet es die Gesundheit.

Interessant ist laut der Umfrage auch, dass je höher das Einkommen der Befragten ist, desto negativer sind die Begriffe, die zur Beschreibung von Fälschungen verwendet werden. Dieser Trend spiegelt sich jedoch nicht im Interesse am Kauf gefälschter Artikel wider: Unabhängig vom Einkommen der Befragten ist die Wahrscheinlichkeit, eine Fälschung zu kaufen, gleich hoch, egal ob es sich um Kleidung, Accessoires, Elektronik, Kosmetika oder Medikamente handelt.

Die Studie zeigt auch regionale Unterschiede auf: Französischsprachige Schweizer sind zurückhaltender beim Kauf gefälschter Waren als Deutschsprachige.

Anstatt also der Versuchung nachzugeben, neue gefälschte Artikel zu Weihnachten zu kaufen, warum nicht lieber einen originalen Artikel aus zweiter Hand? «Denken Sie jedoch daran, die Echtheit zu überprüfen», erinnert Moncilli. «Wenn Sie in einem Online-Shop einkaufen, achten Sie darauf, dass er das Gütesiegel des Verband des Schweizerischen Versandhandels (VSV) oder von Trusted Shops trägt (und prüfen Sie auf diesen beiden Portalen, ob das Gütesiegel tatsächlich an den Shop vergeben wurde!). Bei Kleinanzeigen fragen Sie z. B. nach einem Foto des Produkts neben der aktuellen Tageszeitung und der Kaufrechnung. Im Zweifelsfall berät Sie der anibis.ch-Kundenservice gerne», so der Rat der Expertin.

* Umfrage basierend auf spontanen Antworten, wobei "sozial wünschenswerte" Reaktionen begrenzt sind.

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anibis.ch ist eine der führenden Online-Plattform für kostenlose Kleinanzeigen in der Schweiz. Der Online-Marktplatz ist für die Aktualität seiner rund eine Million Anzeigen bekannt. anibis.ch wurde 2004 in Lausanne gegründet. Seit 2009 gehört anibis.ch zur Scout24 Schweiz AG mit Sitz in Flamatt (FR). Scout24 Schweiz AG ist das führende Netzwerk von Online-Marktplätzen. Dazu gehören Plattformen aus den Bereichen Fahrzeuge (www.autoscout24.ch, www.motoscout24.ch), Immobilien (www.immoscout24.ch), Kleinanzeigen (www.anibis.ch) und Finanz- und Versicherungsthemen (www.financescout24.ch). Das Unternehmen gehört Ringier AG (50 %) sowie der Schweizer Versicherungsgesellschaft die Mobiliar (50 %).

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