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Landgericht Frankfurt verurteilt Commerzbank AG zu Schadensersatz wegen einer Beteiligung am CFB Fonds Nr. 168
In dem von der Kanzlei Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann erstrittenen Urteil vom 13.09.2019 hat das Landgericht Frankfurt am Main die Commerzbank AG auf Schadenersatz und damit zur Rückabwicklung der Beteiligung am CFB Fonds Nr. 168 verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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