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Landgericht Rostock verurteilt Volkswagen AG zum Schadensersatz
In einem von der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann geführten Verfahren hat das Landgericht Rostock mit Urteil vom 26.11.2019 (Az. 4 O 153/19 (2)) die Volkswagen AG zum Schadensersatz in Höhe von 8.080,68 EUR Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des streitgegenständlichen Autos verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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