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OLG Frankfurt verurteilt Frankfurter Sparkasse zu Schadensersatz und Rückabwicklung einer Beteiligung am Hannover Leasing Fonds Nr. 177
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 3.05.2019 (Az. 19 U 143/18) die Frankfurter Sparkasse zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von EUR 40.884,55 zzgl. 5% Zinsen sowie des entgangenen Gewinns in Höhe von EUR 6.000,00 zzgl. 5% und zur Rückabwicklung der Beteiligung am Hannover Leasing Fonds Nr. 177 verurteilt.
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