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Das Landgericht Hamburg hat die Nordcapital Emissionshaus GmbH & Cie. KG als Prospektverantwortliche, also als Herausgeberin des Prospektes, zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 12.850,00 € nebst Zinsen aufgrund eines Prospektfehlers verurteilt (Urteil vom 15.02.2021, Az. 322 O 191/20). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das LG Hamburg hat die Nordcapital Emissionshaus GmbH & Cie. KG auf Schadensersatz und damit zur Rückabwicklung der Beteiligungen an der NORDCAPITAL Offshore 2 GmbH & Co. KG sowie auf Zahlung des entgangenen Gewinns und der Freistellung von wirtschaftlichen Nachteilen, auf Zahlung der außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten und der Rückübertragungskosten verurteilt.
Das Landgericht Ellwangen hat mit Beweis- und Hinweisbeschluss vom 30.11.2020 entschieden, den Leiter der Abteilung „Entwicklung Dieselmotoren EAD“ der Volkswagen AG als Zeugen zu laden (Az. 3 O 254/20). Die Aussage des Chefentwicklers hat enorme Auswirkungen auf alle mit dem Motor EA 288 versehenen Modelle und auf tausende Gerichtsverfahren in der ganzen Bundesrepublik.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zwei hoch brisante Urteile zum Thema Widerruf Autokredit verkündet und den Verbrauchern Recht gegeben. In den aktuellen Urteilen vom 27. Oktober 2020 (XI ZR 489/19 und XI ZR 525/19) weicht der BGH ausdrücklich von seiner bisherigen Rechtsprechung ab und ändert seine Rechtsprechungzugunsten der Verbraucher.
Am heutigen Freitag hat die auf das Kapitalmarktrecht spezialisierte Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann aus Esslingen zehn Pilotklagen gegen die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY) sowie gegen verantwortliche Wirtschaftsprüfer und Partner von EY am Landgericht Stuttgart eingereicht. Die Pilotklagen decken das ganze Spektrum der geschädigten Aktionäre ab.
Die Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann hat erneut ein Urteil für einen geschädigten Anleger eines geschlossenen Immobilienfonds erstritten. Konkret handelt es sich um den Hannover Leasing Fonds 196, YUCATAN Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Beteiligungs KG. Das LG Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 09.10.2020 (Az. 2-25 O 342/19) die Frankfurter Sparkasse zum Schadensersatz verurteilt.
Das Landgericht Stuttgart hat bei einem Auto mit dem VW-Skandalmotor EA 189 Motor einen Verjährungsbeginn vor 2017 verneint und die Volkswagen AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz verurteilt (Landgericht Stuttgart, Urteil vom 14.09.2020 – Az. 3 O 238/20). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der 3. Senat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hat eine sehr verbraucherfreundliche Entscheidung verkündet und ein Urteil des Landgerichts bestätigt. Das Landgericht Frankfurt am Main hatte im Oktober 2019 die Frankfurter Sparkasse 1822 zu Schadensersatz und Rückabwicklung der von ihr empfohlenen hochriskanten Anlage am Hannover Leasing Fonds 203 Substanzwerte Deutschland 7 verurteilt.
Die Daimler AG wurde in einem von der Kanzlei Rechtsanwälte Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann geführten Verfahren im Dieselskandal zum Schadensersatz verurteilt (LG Stuttgart, Urteil vom 25.06.2020, Az. 20 O 49/20). Daimler muss an den Kläger einen Betrag in Höhe von etwas mehr als 7.500,00 Euro zahlen und ihn von den weiteren Verpflichtungen aus den für die Finanzierung abgeschlossenen Darlehe
Der Bundesgerichtshofes (BGH) hat mit Beschluss vom 18. Februar 2020 (XI ZR 196/19) bestätigt, dass wesentliche kapitalmäßige und personelle Verflechtungen zwischen einer Fondsgesellschaft, den beherrschenden Gesellschaftern und der Treuhandgesellschaft aufklärungspflichtig sind.
Im fünften Jahr nach Bekanntwerden des Dieselskandals hat der Bundesgerichtshof heute das erste höchstrichterliche Urteil verkündet. Der VI. Zivilsenat entschied, dass die Volkswagen AG in Autos mit Dieselmotoren des Typs EA 189 eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut hat und Käufer Schadensersatzansprüche geltend machen können (BGH, Urteil vom 25.05.2020, Az. VI ZR 252/19).
Seit Beginn des Jahres sorgt die Ausbreitung des Coronavirus weltweit für zunehmende Verunsicherung. Der schleichende Prozess mündete am 11.03.2020 in der Erklärung der WHO, dass nunmehr eine Pandemielage vorherrsche. Uns erreichen zunehmend Anfragen besorgter Kapitalanleger. Wir geben Handlungsempfehlungen zum Thema Geldanlage und Corona-Krise.
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