Pressemitteilung -

Schadensersatz wegen Beteiligung an geschlossenem Flugzeugfonds: OLG Dresden bestätigt die Verurteilung der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig – Signalwirkung für 50.000 Flugzeugfonds-Anleger

Das Oberlandesgericht Dresden hat mit Urteil vom 9. Januar 2020 (Az. 8 U 1300/18) die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig zum Schadensersatz wegen einer Beteiligung am geschlossenen Flugzeugfonds Lloyd Airportfolio II verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. 
Das Urteil des Oberlandesgerichts hat Signalwirkung für 50.000 weitere Anleger, die rund 1,6 Milliarden Euro in A380-Flugzeugfonds investiert haben.

Zuvor hatte bereits das Landgericht Leipzig mit Urteil vom 14. Mai 2019 die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von EUR 9.725,00 zzgl. Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie Zahlung des entgangenen Gewinns in Höhe von EUR 1.575,00 zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz verurteilt. Das OLG Dresden hat die hiergegen gerichtete Berufung der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig nun abgewiesen und das Urteil bestätigt.
„Aufgrund des Produktions-Aus für das größte Passagierflugzeug A380 und die damit verbundene Krise von A380-Flugzeugfonds sind geschlossene Fonds wieder in den Fokus der Berichterstattung gerückt. Das Urteil zeigt, wie Schadenersatzansprüche über die Rückabwicklung der Beteiligung betroffener Anleger ausgestaltet sein können “, sagt Christopher Kress, Partner der Esslinger Kanzlei AKH-H Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann, die das Urteil für einen Mandanten erstritten hat.

Hintergrund und Sachverhalt

Hintergrund der Rechtsstreitigkeit war ein Schadensersatzbegehren eines Anlegers, weil dieser im Zusammenhang mit der Zeichnung einer Fondsbeteiligung am Lloyd Airportfolio II, unzureichend beraten und nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wurde. Die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig hat sowohl die bestehenden Risiken und Nachteile, als auch die tatsächlich anfallenden Provisionen für die Sparkasse nicht ordnungsgemäß dargestellt und offen gelegt.

Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden

Der Senat hat sich der Rechtsauffassung und der Beweiswürdigung des Landgerichts Leipzig angeschlossen und das frühere Urteil bestätigt. Der 8. Zivilsenat am Oberlandesgericht sah es als erwiesen an, dass die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig den Kläger nicht anlegergerecht beraten hatte, da dieser angegeben hatte, ein „konservativer Anleger“ zu sein. Auch bezüglich der nicht ordnungsgemäß erfolgten Aufklärung über das Eigeninteresse der Sparkasse hat der Senat das Landgericht bestätigt und es ebenfalls als erwiesen angesehen, dass die von der Sparkasse vereinnahmten erheblichen Provisionszahlungen dem Kläger nicht wie geschuldet offen gelegt wurden.

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und sämtlicher Obergerichte muss eine Sparkasse, wie jede Bank, ungefragt sowohl den Umstand offen legen, dass sie für den Vertrieb der von ihr empfohlenen geschlossenen Beteiligungen Provisionen der jeweiligen Vertriebsgesellschaft erhält, als auch die konkrete Höhe der Provision. Denn nur wenn der Anleger weiß, dass die Bank für die Empfehlung der Anlage erhebliche Provisionen vereinnahmt und sich daher in einem Interessenkonflikt befindet, kann er die Darstellungen der Berater richtig einschätzen. Wie schon das Landgericht Leipzig entschieden hatte, wurde dem Kläger gegenüber im vorliegenden Fall lediglich das Agio als Provision dargestellt.

Obwohl bereits dies zu einer Verurteilung der Sparkasse genügt hätte, hat es sich das OLG Dresden auch Ausführungen dazu nicht nehmen lassen, dass der Kläger nicht anlegergerecht beraten worden ist. Dieser hatte im Rahmen seiner Exploration angegeben, dass er ein konservativer Anleger ist. Dafür sind spekulative Investments – wie ein geschlossener Flugzeugfonds – erkennbar nicht geeignet und dürfen daher auch nicht vorgestellt bzw. empfohlen werden. Die Sparkasse hätte eine derartige Anlage entsprechend nicht aktiv an den Kläger herantragen dürfen.

Das Landgericht Leipzig hat dem Kläger den gesamten Schaden aus dieser Beteiligung zugesprochen und zudem auch den ihm aufgrund der Investition entgangenen Gewinn berücksichtigt.

Fazit zur verbraucherfreundlichen Entscheidung des OLG Dresden

Der 8. Senat des Oberlandesgerichts Dresden hat die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, dass eine Bank oder eine Sparkasse ungefragt über den Anfall und die konkrete Höhe von Provisionen aufzuklären hat, mit diesem Urteil umgesetzt. Abermals wurde festgestellt, dass einen Anleger keinerlei Pflicht zu einer diesbezüglichen Nachfrage trifft. Zudem hat der Senat, wie zuletzt auch das OLG Celle, die Pflicht zur anlegergerechten Beratung hervorgehoben und eindeutig ausgeführt, dass riskante Anlagen wie geschlossene Flugzeugfonds nicht an konservative Anleger herangetragen werden dürfen.

Lösungsmöglichkeit für A380 Fondsanleger 

Die aktuelle Krise des Riesenfliegers A380 trifft vor allem Investoren. In Deutschland haben über 50.000 Anleger rund 1,6 Milliarden Euro in A380-Flugzeugfonds – insgesamt einundzwanzig Flugzeuge des Typs A380 - investiert. Immer mehr Airlines geben ihre geleasten A380-Flugzeuge nach Ablauf der Vertragsdauer zurück. Ohne Verlängerungsoption beim Leasing oder eine anderweite Verwendung sind die Prognosen der Flugzeugfonds nicht zu halten. Ein Weg aus der Krise für betroffene Anleger kann in der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und der Rückabwicklung der Beteiligung bestehen. Die Ansprüche von Anlegern verjähren allerdings 10 Jahre nach Abschluss des Beteiligungsvertrages. Die Verjährung endet also nicht am Ende eines Jahres, sondern hängt vom Datum der Unterschrift ab. Bei etwa einem Drittel der A380-Flugzeugfonds sind Schadensersatzansprüche bereits verjährt; das zweite Drittel verjährt in diesem und im nächsten Jahr. 

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Seit der Gründung im Jahre 1995 hat sich die Rechtsanwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und vertritt geschädigte Kapitalanleger aus dem gesamten Bundesgebiet. Mit aktuell 25 Rechtsanwälten und Wirtschaftsjuristen sind wir eine der größten sowie erfahrensten Kanzleien für Kapitalanlagerecht auf Investorenseite in Deutschland. Wir haben für unsere Mandanten zahlreiche Urteile erstritten und in den letzten Jahren aktiv an der Gestaltung der Rechtsprechung im Gebiet des Anlegerschutzes mitgewirkt. Durch unsere Fachanwälte wurden weit über 18.000 Vergleiche und Urteile seit Bestehen der Kanzlei erreicht.

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