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Das LG Ravensburg lässt das Jahr mit einem Paukenschlag beginnen und bringt die Bankenbranche in Deutschland zum Beben. Ein von der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann erstrittener Beschluss des LG Ravensburg führt dazu, dass eine ganze Reihe von juristischen Fragen zum Thema Widerruf von Darlehensverträgen dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt werden.
In einem von der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann erstritten Urteil vom 27.09.2016 hat das Landgericht Frankfurt am Main festgestellt, dass eine von der Landesbank Baden-Württemberg verwendete Widerrufsbelehrung in Immobiliardarlehensverträgen nicht gesetzeskonform und irreführend ist (Az.2-02 O70/16).
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