Pressemitteilung -

Verzerrtes Bild: Amadeu Antonio Stiftung zählt mehr Angriffe auf Asylsuchende als vom Bundeskriminalamt veröffentlicht. Angriffe auf Geflüchtete müssen konsequent bekannt gemacht und verfolgt werden. 2016 bereits 250 Angriffe, davon 37 Brandanschläge

Berlin, 25.02.2016. Die Amadeu Antonio Stiftung und Pro Asyl zählen in der Chronik flüchtlingsfeindlicher Vorfälle 1239 Angriffe auf Asylsuchende und ihre Unterkünfte im Jahr 2015. Die Chronik berücksichtigt dabei sowohl direkte Angriffe auf Unterkünfte und deren Umfeld, als auch körperliche Angriffe auf Asylsuchende. Deutlich wird, dass die Dimension rassistischer Gewalt gegen Asylsuchende noch weitaus größer ist, als aus den Angaben des Bundeskriminalamts (BKA) bislang hervorgeht. Timo Reinfrank, Geschäftsführer der Stiftung bilanziert:

„Laut BKA gab es bis zu 1029 solcher Angriffe. Ein Abgleich unserer Chronik mit der Statistik des BKA zeigt: In der offiziellen Liste der Behörde tauchen viele besonders drastische Fälle nicht auf. Ereignisse wie in Clausnitz und Bautzen sind dabei im Vergleich mit 2015 nicht mal die Spitze des Eisbergs. Es ist sehr gefährlich, dass die tatsächliche Dimension des rechten Terrors gegen Asylsuchende der Öffentlichkeit nicht bekannt ist. Die Ermittlungsbehörden, an erster Stelle die lokalen Polizeidienststellen, nehmen rechte Angriffe auf Geflüchtete in vielen Fällen nicht ernst genug und geben sie zudem oft nicht an die Öffentlichkeit weiter. Diese Verharmlosung setzt sich häufig in der Anklage der zuständigen Staatsanwaltschaften fort. Rechter Terror muss benannt und mit aller Konsequenz verfolgt werden. Die derzeitige Bagatellisierung wird weitere Täter nicht abschrecken. Wir brauchen eigene Ermittlungseinheiten für rechte Gewalttaten jenseits des Staatsschutzes und ebenso eigene Staatsanwaltschaften für Hassverbrechen, um die Täter schnellstmöglich dingfest machen zu können.“

Die Chronik flüchtlingsfeindlicher Vorfälle von Amadeu Antonio Stiftung und Pro Asyl dokumentiert für 2015: 

  • 1055 Angriffe auf Asylsuchende und ihre Unterkünfte (bewohnt/in Planung), davon 137 Brandanschläge und 918 Sonstige Übergriffe (Stein und Böllerwürfe, Schüsse, Vandalismus etc.) 
  • 184 körperliche Angriffe mit insgesamt 288 Verletzten 

Die oben genannte Zahl von 1239 flüchtlingsfeindlichen Vorfällen ergibt sich aus der Zahl der Angriffe auf Asylsuchende und ihre Unterkünfte sowie der körperlichen Angriffe abzüglich von Fällen, in denen mehrere Kategorien vergeben wurden. Hinzu kommen hunderte rechte Demonstrationen und Kundgebungen, die gegen einzelne Unterkünfte oder allgemein gegen die Aufnahme von Asylsuchenden hetzten. Diese werden hier nicht gezählt, müssen aber in dem Kontext berücksichtigt werden. 

In der Statistik des BKA für das Jahr 2015 fehlen 43 Brandanschläge, von denen mehr als die Hälfte bewohnten Unterkünften galt. Brandanschläge wie in Lampertheim, Hessen (25.10.15), bei dem 49 Personen in Gefahr waren, oder die zweite Brandstiftung in einer Asylunterkunft in Herxheim, Rheinland-Pfalz (10.12.15), die ebenfalls bewohnt war, fanden keinen Eingang in die Statistik des BKA. Auch fehlen Brandanschläge auf Einrichtungen, die sich unmittelbar für Geflüchtete engagieren, etwa auf Kleiderspenden neben einer Unterkunft. 

Vorfälle wie in Clausnitz, Sachsen (18.02.16) ereigneten sich ebenso in größerem Stil in Meerane/Sachsen (01.11.15), wo etwa hundert Personen versuchten, Busse mit Geflüchteten, die vom Bahnhof zu verschiedenen Unterkünften gebracht werden sollten, mit Blockaden an der Abfahrt zu hindern. Böller wurden gezündet, eine Frau wurde verletzt. Ebenso geschehen in Jahnsdorf, Sachsen (10.12.), wo eine Gruppe von dreißig Menschen einen Bus mit Geflüchteten bei der Ankunft vor einer Asylunterkunft angriff und blockierte. Gegenständen wurden geworfen, der Busfahrer wurde durch einen Böller am Fuß verletzt. Eine Fensterscheibe des Busses ging zu Bruch. Ein Geflüchteter zog sich dabei Schnittverletzungen am Bein zu. Diese und viele weitere ähnliche Vorfälle finden keinen Eingang in die BKA-Statistik. 

Viele Fälle von Körperverletzung, eingeschlagene Scheiben oder mutwillig herbeigeführte Wasserschäden fehlen ebenso. Auch der Sprengstoffanschlag auf ein Hotel in Berlin-Marzahn (2.10.15), in dem Geflüchtete untergebracht sind, und der kurz darauf folgende ButtersäureAnschlag auf das gleiche Gebäude finden keinen Eingang in die Liste. Im Anhang finden Sie eine Auswahl von Brandanschlägen und sonstigen Angriffen, die in der BKA-Zählung fehlen. 

Polizeidienststellen machen viele Vorfälle nicht öffentlich 
Beispiel Berlin: Von 57 Übergriffen machten die zuständigen Polizeidienststellen nur 15 mit einer Pressemitteilung öffentlich (die Amadeu Antonio Stiftung und Pro Asyl zählen im Übrigen für Berlin 90 Übergriffe im selben Zeitraum). Die Stiftung fordert daher, Angriffe auf Asylsuchende und ihre Unterkünfte grundsätzlich öffentlich zu machen. Erst, wenn alle Angaben und Details öffentlich zugänglich sind, kann die dringend notwendige Debatte über Schutzmöglichkeiten und Gegenstrategien mit dem notwendigen Wissen geführt werden. 

Viele Angriffe tauchen in den offiziellen Zählungen nicht auf
Um in die Zählung des BKA aufgenommen zu werden, muss eine Asylunterkunft direktes Ziel eines Angriffs sein. Werden Geflüchtete im Umfeld der Unterkunft oder an der nächstgelegenen Bushaltestelle angegriffen, werden diese Übergriffe vom BKA in der Regel nicht erfasst. Angriffe durch maskierte Schläger, die mit Baseballschlägern und anderen Waffen auf zwei Asylsuchende einprügelten, wie in Wismar, Mecklenburg-Vorpommern (31.10.15), oder in Berlin-Marzahn (19.08), wo eine Gruppe von etwa dreißig schwarz gekleideten und teilweise vermummten Personen fünf Kinder zwischen acht und zwölf Jahren zunächst rassistisch beleidigten und dann mit einem Messer bedrohten, fehlen in der BKA-Liste. 

Die Chronik flüchtlingsfeindlicher Vorfälle erfasst auch Übergriffe, die sich nicht in unmittelbarer Nähe einer Unterkunft zutragen. Jedoch dürfte auch hier das wahre Ausmaß derartiger Vorfälle weitaus größer sein, als es die Zahlen der Chronik widerspiegeln. Auch sind Angriffe auf Polizei, Presse oder engagierte Unterstützer/innen in der Chronik nur teilweise abgedeckt. Über derartige Übergriffe geben die Zählungen verschiedener Opferberatungsstellen sowie die Chronik rechter Übergriffe von netz-gegen-nazis Auskunft.

Brandanschläge auf bewohnte Unterkünfte sind versuchter Mord
Bei Brandanschlägen auf bewohnte Unterkünfte wird fast immer wegen Brandstiftung, nicht aber wegen versuchten Mordes ermittelt. Wer mit faustgroßen Steinen Fensterscheiben einwirft, begeht laut Polizei häufig Sachbeschädigung, nicht aber (versuchte) Körperverletzung. Angesichts der Welle rassistisch motivierter Angriffe ist im Einzelfall ein hartes Strafmaß anzulegen. Dies gilt auch für rassistische Hate Speech und Aufrufe zur Gewalt im Internet. Nur so werden potentielle NachahmerInnen abgeschreckt. 

Rassistisches Tatmotiv von der Polizei häufig ignoriert
Bei einigen Vorfällen wird das rassistische Tatmotiv von der Polizei ignoriert. Unverständlich ist beispielsweise die Einordnung eines Sprengstoffanschlags auf eine Asylunterkunft in Freital: Einer der Täter, Timo S., Mitglied der militanten Freitaler Bürgerwehr, gilt den Ermittlungsbehörden als "unbeschriebenes Blatt". Oder der Feuerwehrmann Dirk D. aus Altena, der vor dem Brandanschlag auf eine bewohnte Unterkunft Rechtsrock hörte. Auch er gilt als unpolitisch. 

Schwer begreiflich ist auch die Einordnung eines Übergriffs vom 17.11.15 in Berlin Nikolassee. In einer Auswertung des Berliner Abgeordnetenhaues heißt es, der Tatverdächtige habe auf dem Gelände vor einer Asylunterkunft „fremdenfeindliche Äußerungen in Richtung Unterkunft“ gemacht. Auch sei es zu einer tätlichen Auseinandersetzung mit dem Sicherheitsdienst gekommen. Laut Polizei ist jedoch unklar, ob dieser Vorfall dem Bereich “politisch motivierte Kriminalität – rechts” zuzuordnen ist. Offenbar sind die seit Bekanntwerden des NSU geforderten Lehren nicht überall gezogen worden. 

Ausblick für 2016: Die Gewalt reißt nicht ab – im Gegenteil 

Die Zahl rechter Gewalttaten nimmt seit Jahresbeginn weiter zu. Dabei werden immer häufiger bewohnte Unterkünfte Ziel von Anschlägen. Auch Körperverletzungen sind an der Tagesordnung. Es scheint fraglich, ob die Ermittlungs- und Sicherheitsbehörden die ganze Dimension des Problems zur Kenntnis nehmen. Mit Stand vom 15. Februar 2016 sind dem BKA nach eigenen Angaben “118 lagerelevante Delikte” bekannt, davon 17 Fälle von Brandstiftung. Die Chronik flüchtlingsfeindlicher Vorfälle von Amadeu Antonio Stiftung und Pro Asyl zählte zum selben Zeitpunkt bereits 233 Übergriffe, davon 35 Brandanschläge. 

Kategorien

  • rechtsextremismus
  • flüchtlinge und teilhabe

Seit ihrer Gründung 1998 ist es das Ziel der Amadeu Antonio Stiftung, eine demokratische Zivilgesellschaft zu stärken, die sich konsequent gegen Rechtsextremismus Rassismus und Antisemitismus wendet. Die gemeinnützige Stiftung steht unter der Schirmherrschaft von Wolfgang Thierse.

Kontakt

Robert Lüdecke

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