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Mindestlohntarifvertrag für die Fleischwirtschaft tritt am 1. August 2014 in Kraft
Gestern stimmte bereits das Bundeskabinett für die Allgemeinverbindlicherklärung des im Januar 2014 abgeschlossenen Mindestlohntarifvertrages für die Fleischwirtschaft. Nach der heutigen Bekanntgabe über den Bundesanzeiger kann der Mindestlohntarifvertrag für die Fleischwirtschaft am 1. August 2014 rechtlich verbindlich in Kraft treten.
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