Für Planungssicherheit, Innovationen und bezahlbares Speisenangebot: 7 Prozent Mehrwertsteuersatz muss bleiben! - Statement von BdS-Hauptgeschäftsführer Markus Suchert
Die Entfristung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes von 7 Prozent auf Speisen über den 31. Dezember 2023 hinaus ist unumgänglich, um die Wirtschaftlichkeit der Unternehmen der Systemgastronomie, deren Arbeitsplätze und die gastronomische Vielfalt zu erhalten.