Pressemitteilung —
Newcastle-Krankheit in Brandenburg
Landkreis Barnim erlässt Tierseuchen-Allgemeinverfügung
Der Landkreis Barnim hat eine Tierseuchenallgemeinverfügung zur Vorbeugung vor der Einschleppung und zur frühzeitigen Erkennung der Newcastle-Krankheit (Newcastle Disease) erlassen. Hintergrund ist die weitere Ausbreitung der Tierseuche in Brandenburg.
Erstmals seit 1996 wurden im Februar 2026 wieder Ausbrüche der Newcastle-Krankheit in brandenburgischen Geflügelhaltungen amtlich festgestellt. Das Virus ist weltweit verbreitet und befällt nahezu alle Vogelarten, für Menschen ist es jedoch ungefährlich. In Brandenburg mussten infolge der Ausbrüche bislang rund vier Millionen Tiere getötet werden.
Grundlage der Allgemeinverfügung ist ein Erlass des Ministeriums für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg vom 29. April 2026. Die Verfügung richtet sich an alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter im Landkreis Barnim - unabhängig von der Bestandsgröße.
Zu den angeordneten Maßnahmen gehören insbesondere das Verbot von Geflügelausstellungen und ähnlichen Veranstaltungen mit Geflügel oder Tauben sowie die Pflicht, erhöhte Tierverluste oder auffällige Veränderungen der Legeleistung unverzüglich dem Veterinäramt zu melden. Gleichzeitig wird die bisherige Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Geflügelpest aus dem Oktober 2025 aufgehoben.
Besonders Jungtierbestände zeigen häufig deutliche Krankheitssymptome und erhöhte Verluste, da noch keine ausreichende Immunität aufgebaut werden konnte. Auch bei Legehennen wird ein Rückgang der Legeleistung beobachtet.
Der Landkreis Barnim appelliert daher an alle Halterinnen und Halter, die Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten und unklare Krankheits- oder Todesfälle sofort zu melden.
Zudem weist das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt auf die bestehende Impfpflicht gegen die Newcastle-Krankheit für Hühner und Truthühner hin. Diese gilt auch für Hobbyhaltungen. Geflügelhalter sollten ihren Impfschutz regelmäßig überprüfen und gegebenenfalls aktualisieren lassen.
Der vollständige Text der Tierseuchenallgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landkreises Barnim einsehbar.
Robert Bachmann
Pressesprecher