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Pressemitteilung -

Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen des Landkreises Barnim

Vorschlagslisten liegen zur Einsicht aus

Die Vorbereitungen zur Wahl der Jugendschöffen und Jugendschöffinnen des Landkreises Barnim für die Amtszeit 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 in den Schöffengerichten der Amtsgerichte Bernau bei Berlin und Eberswalde und den Strafkammern des Landgerichts Frankfurt (Oder) sind im vollen Gange. Der Jugendhilfeausschuss hat in der 26. Sitzung am 6. September 2023 den Beschluss über die Ergänzung der Vorschlagsliste gefasst.

Die ergänzenden Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 7.-17. September 2023 zu jedermanns Einsicht am folgenden Ort aus:

Kreisverwaltung Barnim
Paul-Wunderlich-Haus
Haus A, Erdgeschoss (Empfang)
Am Markt 1
16225 Eberswalde

Gegen die Ergänzungen der Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll (Landkreis Barnim, Jugendamt, Haus C, Am Markt 1, 16225 Eberswalde) Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in den Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 — 34 GVG (siehe Anhang) nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

Im Auftrag
Robert Bachmann
Pressesprecher

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  • Rückruf der Pressemitteilung: "Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen des Landkreises Barnim"

    Sehr geehrte Medienvertreterinnen und Medienvertreter,
    hiermit rufen wir die heute Morgen versandte Pressemitteilung zur Auslegung der Vorschlagslisten im Zuge der Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen des Landkreises Barnim aufgrund eines inhaltlichen Fehlers zurück. Anders als im Text beschrieben, wurde die entsprechende Vorlage in der gestrigen Ausschusssitzung nicht beschlossen. Wir