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Fachgutachten zu Auswirkungen von Solarparks auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima und Luft
Erstellt im Auftrag des KNE
Die zunehmende Flächeninanspruchnahme durch Solarparks hat Auswirkungen auf den Naturhaushalt und die Landschaft. In Bezug auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Luft und Klima sind in den letzten Jahren erste Studien erschienen. Sie adressieren jeweils einzelne Parameter der Schutzgüter. Ein systematischer Vergleich der Studienergebnisse und eine Übertragung der Erkenntnisse auf die Funktionen der Schutzgüter fehlten bislang.
Das KNE hat daher das Ingenieurbüro Feldwisch mit dem Fachgutachten „Auswirkungen von Solarparks auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima und Luft“ beauftragt. Es fasst den aktuellen Kenntnisstand zu den Auswirkungen klassischer Solarparks auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima und Luft zusammen und behandelt unter anderem folgende Fragestellungen:
- Inwiefern verändern Solarparks die Bodenfunktionen?
- Welche Auswirkungen haben Solarparks auf klimatische Funktionen, beispielsweise die Luftaustauschfunktion?
- Wie beeinflussen Solarparks die Funktionsfähigkeit von Gewässern und die Grundwasserqualität? Gibt es Nachweise für Stoffeinträge aus Solarparks oder Veränderungen des Abflussregimes?
Auf Grundlage einer umfangreichen Literaturauswertung werden die bau-, anlagen- und betriebsbedingten Auswirkungen auf die Funktionen der Schutzgüter dargestellt. Das Gutachten unterscheidet dabei zwischen wissenschaftlich belegten Auswirkungen und Effekten, die aus bekannten Wirkzusammenhängen plausibel abgeleitet werden. Darauf aufbauend werden Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen entwickelt und Wissenslücken identifiziert.
Einschätzung des KNE: Bodenschutzkonzepte sowie naturverträgliche Gestaltungs- und Pflegemaßnahmen konsequent umsetzen
Das KNE schließt sich der Auffassung der Gutachtenden an, dass mögliche negative Auswirkungen von Solarparks auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima und Luft durch bekannte Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen wirksam reduziert werden können. Dies kann dazu beitragen, die Voraussetzungen für eine spätere landwirtschaftliche Folgenutzung der Fläche zu erhalten. Entscheidend ist jedoch, dass die Maßnahmen standortangepasst geplant und konsequent umgesetzt werden. Bereits in frühen Planungsphasen sollten daher Bodenschutzkonzepte erstellt und durch eine bodenkundliche Baubegleitung fachlich begleitet werden.
Aus Sicht des KNE ist eine geschlossene Vegetationsdecke eine zentrale Voraussetzung für einen naturverträglichen Anlagenbau. In Verbindung mit ausreichend trockenen Bodenverhältnissen können dadurch Bodenverdichtungen und Erosionsprozesse wirksam reduziert werden.
Das Gutachten zeigt zudem, dass Funktionseinschränkungen insbesondere unter den PV-Modulen auftreten können. Ein geringer Überstellungsgrad, licht- und wasserdurchlässige Anlagenstrukturen sowie eine Vegetationsdecke sind daher von besonderer Bedeutung. Diese Maßnahmen mindern gleichzeitig auch Beeinträchtigungen der Schutzgüter Tiere und Pflanzen.
Eine ausführliche Einschätzung des Gutachtens durch das KNE finden Sie auf der Internetseite