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KNE-Expertise im Landtag NRW
Holger Ohlenburg, Teamleiter Windenergie, als Sachverständiger im Umweltausschuss des Landtags NRW
Holger Ohlenburg, Teamleiter Windenergie beim KNE, hat am 22. September als Sachverständiger an einer Anhörung des Umweltausschusses im nordrhein-westfälischen Landtag teilgenommen. Anlass der Sitzung war ein Antrag der AfD mit dem Titel „Für Natur- und Artenschutz: Kein weiterer Ausbau von Windindustrieanlagen“. Jede der im Landtag vertretenen fünf Fraktionen von CDU, SPD, Grüne, FDP und AfD hatte jeweils einen Sachverständigen eingeladen, um zu diesem Antrag Stellung zu nehmen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lud Holger Ohlenburg ein und bat um eine fachlich fundierte, sachliche Beantwortung von Fragen der Abgeordneten.
Im Mittelpunkt der Fragen standen die Auswirkungen des Ausbaus erneuerbarer Energien, insbesondere der Windenergie, auf Natur- und Artenschutz. Es wurde aber auch über Flächeninanspruchnahme, Rückbau und Recycling von Anlagen, sogenannte Ewigkeitskosten, den Einfluss auf Boden und Wasserhaushalt, Umweltschäden im Ausland, Pachtpreise für Flächeneigentümer, Einnahmen der Betreiber sowie über Fragen zur lokalen und regionalen Wertschöpfung, finanziellen Beteiligung und Akzeptanz diskutiert.
Klimaschutz und Naturschutz sind gleichzeitig möglich
Auf Nachfrage der Grünen betonte Ohlenburg, dass der Ausbau erneuerbarer Energien laut aktueller Fachliteratur nur eine untergeordnete Rolle beim Verlust der biologischen Vielfalt spiele. Die im AfD-Antrag kritisierte Windenergie habe nur einen vergleichsweise kleinen Anteil an der veränderten Landnutzung, dem Strukturwandel in der Landschaft und deren Verschmutzung – den größten Treibern für den Verlust von Biodiversität in Deutschland. Entscheidender seien die Ausweitung von Siedlungs-, Gewerbe- und Verkehrsflächen sowie die Industrie und eine intensivierte Landwirtschaft. Auch der Klimawandel sei ein Treiber für den Verlust der Artenvielfalt – eine Entwicklung, die durch den Ausbau der erneuerbaren Energien abgemildert werden könne. Mit geeigneten Schutz- und Kompensationsmaßnahmen lasse sich Klimaschutz umsetzen, ohne den Naturschutz zu vernachlässigen, betonte Ohlenburg. Bei Freiflächen-Solaranlagen könne teilweise sogar ein Mehrwert auf den betroffenen Flächen entstehen. Auch Maßnahmen des natürlichen Klimaschutzes böten Chancen, Klima- und Naturschutz auf derselben Fläche zu verbinden.
Holger Ohlenburg erläuterte zudem, welche Schutzkonzepte bereits im Planungsprozess für Windenergieanlagen berücksichtigt werden. So können in der Regionalplanung besonders sensible Bereiche ausgespart werden. Auch auf Projektebene lassen sich Eingriffe und Artenschutzkonflikte durch eine geeignete Standort- und Bauablaufplanung sowie konkrete Schutzmaßnahmen im Betrieb mindern, vermeiden oder kompensieren.
Eine weitere Rolle spielte das nationale Artenhilfsprogramm, das Ohlenburg in seinen Grundzügen vorstellte. Er ging auf die Funktionsweise, die Finanzierung und den Stand der Umsetzung ein. Auf die Frage der AfD, ob angesichts der betroffenen Arten mit kleinen Populationen nicht ein stärkerer Schutz erforderlich sei, machte Ohlenburg deutlich, dass der Ausbau erneuerbarer Energien unverzichtbar bleibe. Zwar beschleunigten gesetzliche Änderungen den Ausbau, dennoch würden Schutzmaßnahmen wie Abschaltungen von Anlagen für Fledermäuse oder Greifvögel beibehalten und weiterentwickelt. Ziel müsse es sein, die Stromproduktion zu steigern und zugleich ein hohes Schutzniveau sicherzustellen. Das nationale Artenhilfsprogramm diene ergänzend dazu, Populationen besonders betroffener Arten zu stützen.
Die schriftliche Stellungnahme des KNE zum Antrag ist online abrufbar. Die Anhörung wurde live übertragen und kann im Nachhinein über die Internetseite des Landtags eingesehen werden.