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Fall des Monats - IGeL (Eierstockkrebsscreening)

Wenn eine Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) zu unnötigen Behandlungen führt

„Auf Anraten meiner Frauenärztin habe ich einen Ultraschall zur Früherkennung von Eierstockkrebs durchführen lassen. Jetzt bin ich verunsichert, weil bei dieser IGeL eine Veränderung im linken Eierstock gefunden wurde. Meine Ärztin empfiehlt nun eine Operation, um ernsthafte Erkrankungen wie Eierstockkrebs auszuschließen. Ich habe aber gelesen, dass bei diesen Untersuchungen oft Krankheiten diagnostiziert werden, die sich nie bemerkbar gemacht hätten und deshalb die Eierstöcke häufig unnötig entfernt werden. Haben Sie einen Rat für mich?“ (Frau T. aus Dortmund).

Früherkennungsuntersuchungen wie ein Ultraschall der Eierstöcke bergen gewisse Risiken. Sie können zwar hilfreich sein, wenn dadurch Krankheiten erkannt werden, bevor sie Beschwerden verursachen und dadurch bessere Behandlungsmöglichkeiten oder Heilungschancen entstehen. Sie können aber auch schaden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn sie einen Verdacht ergeben, der sich in weiteren Untersuchungen nicht bestätigt, oder es zu Überdiagnosen kommt. Dann werden Befunde behandelt, die andernfalls nicht aufgefallen wären und niemals Beschwerden verursacht hätten.

Wissenschaftliche medizinische Leitlinien raten von Eierstockkrebsscreening ab

Bisher konnte in Studien keine Verringerung der Sterbefälle durch Eierstockkrebsscreenings festgestellt werden. Wenn wirklich eine Erkrankung vorliegt, wird das Überleben der Betroffenen durch die frühe Diagnosestellung nicht verlängert. Umgekehrt kann der Ultraschall auch Schaden anrichten: Für die Betroffenen bringt es erhebliche Verunsicherung und im schlimmsten Fall eine unnötige Operation mit sich, wenn die Untersuchung einen Verdacht auf Eierstockkrebs ergibt, der sich schließlich nicht bestätigt. Wissenschaftliche Leitlinien raten daher ausdrücklich von dieser IGe-Leistung ab.

Verunsicherung durch gezielte Information verringern

Wenn Patientinnen die Früherkennungsuntersuchung dennoch in Anspruch nehmen und sich im Zuge dessen ein Verdacht auf Eierstockkrebs zeigt, hilft eine rationale Abwägung von Risiko und Nutzen zur weiteren Entscheidungsfindung. Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) rät Betroffenen wie Frau T., eine Liste mit möglichen Vorgehensweisen aufzustellen. Diese kann Gründe für oder gegen eine Operation enthalten und der Frage nachgehen, welche Aspekte für die einzelne Patientin besonders wichtig sind.

Handlungsalternativen abwägen

Individuell für sich entscheiden muss jede Betroffene, ob sie sich eine sichere Klärung wünscht oder sie den Befund in einiger Zeit kontrollieren lassen möchte, bevor eine Entscheidung fällt. Auch die Einholung einer Zweitmeinung kann eine Alternative sein. Wichtig ist es, die Hintergründe zu verstehen, Handlungsalternativen abzuwägen und sich über die eigenen Wünsche und Ängste klar zu werden. Frau T. wird die Entscheidung über das weitere Vorgehen gemeinsam mit ihrer Ärztin treffen.

Sie haben weitere Fragen zum Thema IGeL oder möchten mehr zu medizinischen bzw.

(sozial-)rechtlichen Themen wissen? Das Team der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) beantwortet Ihre Fragen gern. Sie erreichen die UPD an 80 Stunden in der Woche kostenfrei unter der Telefonnummer 0800 011 77 22 (montags bis freitags von 8.00 bis 22.00 Uhr und samstags von 8.00 bis 18.00 Uhr). Weitere Informationen und Beratungsangebote unter: www.patientenberatung.de.

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Kontakt

Markus Hüttmann

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