Pressemitteilung -

Durchbruch im Dieselskandal: VW-Käufer wird nach Hinweis des Bundesgerichtshofs entschädigt

Mit dem Hinweis auf ein „Ja“ zum Vorliegen eines Sachmangels bei Fahrzeugen, die von der Abgasmanipulation betroffen sind, hat der Bundesgerichtshof einem VW-Kunden den Rücken gestärkt und die Chancen auf Schadensersatz bekräftigt.

Die Strategie des VW-Konzerns und weiterer am Dieselskandal beteiligter Autohersteller, auf Zeit zu spielen und höchstrichterliche Entscheidungen mit Breitenwirkung zu verhindern, ist in einem aktuellen Fall nach hinten losgegangen. Denn der Bundesgerichtshof ließ es sich nicht nehmen, schriftlich seine vorläufige Rechtsauffassung in einem sogenannten Hinweisbeschluss zu äußern. Dieser hat es in sich - denn der BGH hat darauf hingewiesen, dass ein Fahrzeug mangelhaft ist, wenn es mit einem manipulierten Motor ausgestattet ist. Damit hätte der Kläger und VW-Kunde Anspruch auf eine Ersatzlieferung gehabt. Dies würde auch dann gelten, wenn zwischenzeitlich ein Modellwechsel stattgefunden haben sollte.

Bundesgerichtshof erlässt Hinweisbeschluss im Dieselskandal 

Da dem VW-Konzern infolge des Hinweisbeschlusses des BGH pro Verbraucher klar war, dass er in einem Verfahren unterliegen würde, wurde dem dortigen Kläger offensichtlich ein Vergleich angeboten, welchen der VW Kunde nicht ausschlagen konnte. Damit hat VW zwar ein schriftliches Urteil verhindert, jedoch hat der BGH noch rechtzeitig vor Rücknahme der Revision einen umfangreichen, sogenannten Hinweisbeschluss veröffentlicht.

Laut einer Pressemitteilung des BGH soll der umfangreiche Hinweisbeschluss in Kürze veröffentlicht werden. 

BGH positioniert sich auf der Seite der Autofahrer

Klar ist jedoch bereits jetzt, dass sich der Bundesgerichtshof eindeutig auf der Seite der Autofahrer positioniert hat. Laut Auskunft von Volkswagen sind derzeit etwa 50.000 Kundenklagen in Deutschland anhängig. Insgesamt soll Volkswagen in Deutschland 2,6 Millionen Autos mit manipulierter Motorsoftware verkauft haben. Wir gehen davon aus, dass der erlassene Hinweisbeschluss des Bundesgerichtshofes die laufende Zahl von Gerichtsverfahren nochmals in die Höhe schnellen lassen wird. Viele unentschlossene Autofahrer haben noch auf ein positives Signal der obersten Richter gewartet, welches nunmehr deutlich erfolgt ist.

Von dem Hinweisbeschluss des BGH werden nicht nur VW-Fahrer profitieren. Die Hinweise dürften eine generelle Marschrichtung im Umgang mit vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugen darstellen. Unserer Erfahrung nach werden sich die Landes- und Oberlandesgerichte nach den Hinweisen des obersten Gerichtes richten. 

Links

Themen

  • Rechtsfragen

Rechtsanwälte Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann:

Die Kanzlei für Kapitalanleger und Verbraucher

Seit der Gründung im Jahre 1995 hat sich die Rechtsanwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann auf das Bank- und Kapitalmarktrecht und Verbraucherrecht spezialisiert und vertritt geschädigte Kapitalanleger und Verbraucher aus dem gesamten Bundesgebiet. Mit aktuell 23 Rechtsanwälten und Wirtschaftsjuristen sind wir eine der größten sowie erfahrensten Kanzleien für Kapitalanlagerecht auf Investorenseite in Deutschland. Wir haben für unsere Mandanten zahlreiche Urteile erstritten und in den letzten Jahren aktiv an der Gestaltung der Rechtsprechung im Gebiet des Anlegerschutzes mitgewirkt. Durch unsere Fachanwälte wurden weit über 18.000 Vergleiche und Urteile seit Bestehen der Kanzlei erreicht. Im Diesel-Abgasskandal vertreten wir eine vierstellige Anzahl an Mandanten. 

Kontakt

Christopher Kress

Pressekontakt Rechtsanwalt Pressesprecher 0711/9308110

Georgios Aslanidis

Pressekontakt Rechtsanwalt Pressesprecher 0711/9308110

Andreas Frank

Pressekontakt Rechtsanwalt Pressesprecher 0711-9308110

Annekatrin Schlipf

Pressekontakt Wirtschaftsjuristin Marketing & PR