Pressemitteilung -

Sozialpartner sind sich einig: Fleisch-Mindestlohn erfolgreich

Sozialpartner sind sich einig: Fleisch-Mindestlohn erfolgreich

Tarifvertrag soll fortgeführt werden

München, 4. August 2017 – Der vor drei Jahren eingeführte Mindestlohn Fleischwirtschaft hat deutliche Verbesserungen für die Beschäftigten gebracht. Darin sind sich Arbeitgeber und Arbeitnehmervertreter einig. Auf der von der Gewerkschaft NGG veranstalteten Fleisch-Konferenz Anfang des Monats in Hannover resümierte E. Michael Andritzky, Hauptgeschäftsführer des Verbands der Ernährungswirtschaft Niedersachsen, dass die Unternehmen die Vorgaben des Tarifvertrags befolgt hätten: „Es gibt keine Belege für ein systematisches Unterlaufen des Mindestlohns.“ Auch NGG-Vize Claus-Harald Güster musste einräumen, dass sich die Situation der Arbeitnehmer durch den Mindestlohn deutlich verbessert habe. Zudem sei die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten infolge der Selbstverpflichtung der Fleischwirtschaft von 2015 auf 2016 um rund 20 000 gestiegen.

Trotz dieser eindeutigen Erfolge bemühte sich die Gewerkschaft, die Situation in der Branche schlecht zu reden. Es gebe weiterhin Werkvertragsarbeitnehmer, denen Arbeitsrechte vorenthalten würden. Deshalb forderte Güster von den Unternehmen, sämtliche Beschäftigten zu Stammarbeitnehmern zu machen. Darin wurde er auch von Niedersachsens Wirtschaftsminister Olaf Lies (SPD) unterstützt, der die Unternehmen dazu aufrief, auf die Beschäftigung von Werkvertragsarbeitern weitgehend zu verzichten.

Dem widersprachen Unternehmensvertreter mit dem Hinweis auf die Notwendigkeit einer arbeitsteiligen Wirtschaft: Nicht das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sei entscheidend, sondern die Herstellung gleicher Arbeitsbedingungen für Stamm- und Werkvertragsarbeitnehmer. Deshalb müsse auf diejenigen Dienstleistungsunternehmen eingewirkt werden, die sich nicht an die Vorgaben hielten.

Der Mindestlohn für die Fleischwirtschaft liegt derzeit bei 8,75 pro Stunde. Der entsprechende Tarifvertrag endet mit Ablauf dieses Jahres. Beide Seiten betonten jedoch, dass sie an einer Fortführung grundsätzlich interessiert sind.

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Die Ernährungsindustrie ist mit rund 570.000 Beschäftigten in 5.900 Betrieben der drittgrößte deutsche Industriezweig. Zu den Unternehmen gehören kleine- und mittelständische Hersteller und Verarbeiter von Genuss- und Lebensmittelen ebenso wie internationale Großkonzerne. Die Branche erzielte im Jahr 2016 einen Umsatz von rund 170 Mrd. Euro. Der Frauenanteil bei den Beschäftigten beträgt rund 40 Prozent – in Verwaltung und Management sogar rund 50 Prozent.

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Alexander Spickenreuther

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