Pressemitteilung -

Mahnverfahren - Optimierung der Debitorenbuchhaltung im Online-Handel

Optimiertes Mahnverfahren mit dem FlexiPay® Debitorenmanagementsystem
Insbesondere bei Kauf auf Raten zeigt die Erfahrung, dass Kunden trotz mehrfacher Mahnung ihre offenen Forderungen nicht begleichen, oder nur Teilbeträge der fälligen Debitorenforderung zahlen. Jede Inkassoabgabe führt dazu, dass der Kunde erst einmal für den Händler verloren ist und wie ein Neukunde nach Begleichen der Forderung zurückgewonnen werden muss. Um diesen Kunden zu erreichen und eine Inkassoabgabe zu vermeiden sind zwei Wege möglich:
 

1.)  Telefonisches manuelles Mahnen
2.)  Automatisiertes / Verhaltensgesteuertes Mahnen im Debitorenmanagementsystem

Bei der Lösung 1 ist dazu ein spezielles Tool oder eine spezielle Selektion im Debitorenmanagementsystem erforderlich. Zusätzlich benötigt man ein Call-Center mit einer Dialer-Software. Bei dieser Lösung wird zwar eine optimale Kundenbindung erreicht, allerdings stehen hier einem möglichst wirtschaftlichen Ergebnis hohe Implementierungs- und Call-Centerkosten entgegen.

Bei der Lösung 2 hingegen wird das Zahlungsverhalten des Kunden direkt im Mahnverfahren berücksichtigt. Dadurch können Kunden, die zahlungswillig sind, eine Teilzahlung der Fälligkeiten leisten und somit vor einer Inkassoabgabe geschützt werden. Auch dann, wenn sie sich nicht bei dem Händler melden um eine Umschuldung zu beantragen. Hierzu hat das Concent-Forderungsmanagement mit dem Debitorenmanagement SAP FI/CA für den Online-Handel eine eigene Lösung entwickelt.

Die FlexiPay® Lösung im Mahnverfahren

Damit Ihre Kunden mit einem kontinuierlichen Zahlverhalten weiterhin die Möglichkeit zur Begleichung ihrer Verbindlichkeiten haben, werden diese im FlexiPay®-Mahnprozess anhand der Bewertung des Zahlverhaltens Ihres Kunden in ein von der Concent Forderungsmanagement GmbH eigens entwickelten Mahnverfahren gesetzt.

Im Detail sieht die Lösung vor, die zur Mahnung fälligen Vertragskonten werden bei Erreichen der voreingestellten Mahnstufe im Mahnvorschlagslauf analysiert und ausgewertet:

► Hat der Kunde innerhalb der letzten x Tage vor der Mahnung eine Zahlung geleistet?
► Die geleistete Zahlung entspricht entweder einem Prozentanteil von x% der überfälligen Posten oder einem festgelegten Mindestbetrag?
► Die Restlaufzeit des vereinbarten Ratenplans ist zum Zeitpunkt des Mahnlaufes kürzer als x Monate?
► Der Kunde hat sich aufgrund seines Zahlungsverhaltens nicht schon x Mal in der hinterlegten Mahnstufe gehalten?

Die einzelnen Prüfungsparameter können unterschiedlich in einem Punktebewertungsverfahren (Scoring) gesichtet werden. Im Falle einer Mahnung, die mit einer Ratenplankündigung einher geht, bedeutet die Ratenplankündigung eine Gesamtfälligstellung eines Teilzahlungsdarlehns. Die Gesamtfälligstellung unterliegt dabei den in § 498 BGB aufgeführten Voraussetzungen. Eine Prüfung dieser gilt es im Zuge der Erweiterung des Prozesses zu implementieren, so dass eine Ratenplankündigung nur dann ausgesprochen wird, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Des Weiteren gilt es die Nachvollziehbarkeit für Mitarbeiter im Kundenservice sowie die Protokollierung zu gewährleisten.

Als Berechnungs- und Entscheidungsgrundlage werden die folgenden Daten der Ratenpläne ermittelt und in die Prüfung einbezogen.

► Laufzeit des Ratenplans 

► Nennbetrag des Ratenplans 

► Anzahl überfälliger Raten

► Anzahl noch offener Raten 

► Summe überfälliger Posten 

► Summe noch offener Posten

► Prozentualer Anteil überfälliger Posten 

► Prozentualer Anteil noch offener Posten


Sie möchten mehr über Verhaltensgesteuerte Debitorenbuchhaltung oder über unsere FlexiPay®-Lösungen erfahren? Dann freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahmen unter: www.flexipay.net/unternehmen/kontakt

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Bei Fragen und Anmerkungen zu unseren Pressetexten, wenden Sie sich bitte an: nadja.flinspach[at]flexipay.net

Kontakt

Nadja Flinspach

Pressekontakt Marketing Associate

Thomas Vollmer

Pressekontakt Project Manager Online Marketing