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Schwinbach Aue im Schnee, Februar 2021 (Foto: Sebastian Jüngel)
Schwinbach Aue im Schnee, Februar 2021 (Foto: Sebastian Jüngel)

Pressemitteilung -

In Verantwortung für Naturschutz und Siedlungsqualität: Goetheanum ergreift juristische Schritte zum Schutz der ‹Schwinbach Aue›

Goetheanum, Dornach, Schweiz, 10. Februar 2021

In Verantwortung für Naturschutz und Siedlungsqualität
Goetheanum ergreift juristische Schritte zum Schutz der ‹Schwinbach Aue›

Aufgrund von Zusicherungen war das Goetheanum ursprünglich gegenüber dem Bauprojekt ‹Uf dr Höchi II – La Colline› in Arlesheim, Baselland, Schweiz, neutral. Wegen Gefährdung des angrenzenden Naturschutzgebiets geht das Goetheanum nun juristisch vor.

Als Eigentümerin des an die Baustelle angrenzenden Naturschutzgebiets hat sich das Goetheanum von der Gemeinde Arlesheim und der Bauherrschaft bereits im Quartierplanverfahren zusichern lassen, dass diesem Biotop durch Baumaßnahmen und Bauten kein Schaden entsteht, zuletzt durch die Arlesheimer Gemeinde am 4. Dezember 2020. Die Bauarbeiten mit umfangreichen Erdbewegungen und Bohrungen stellen jetzt die Zukunft des geschützten Feuchtgebietes, seiner Quellen und der im unteren Bachlauf des Schwinbachs gelegenen Feuchtwiese infrage.

Unmittelbar nach Beginn der Bohrungen zeigte sich eine erhebliche Eintrübung und Verschmutzung der nördlichen Quelle im Naturschutzgebiet. Ein Monitoring kritischer Wasserparameter durch die Naturwissenschaftliche Sektion am Goetheanum und die unabhängige Laboruntersuchung der durch die Initiative Natur- und Kulturraum Dornach-Arlesheim entnommenen Wasserproben dokumentierte Belastungen, unter anderem mit Zementinhaltsstoffen und Schwermetallen, die teilweise gesetzliche Grenzwerte überschreiten. Inzwischen ist die ausströmende Wassermenge der Nordquelle erheblich zurückgegangen, sodass Teile des ganzjährig überflossenen Gerinnes auf dem Gelände trockengefallen sind. Kurz zuvor waren im östlichen Einzugsbereich der Quelle im geschützten Gewässerraum durch den Bauträger ein Graben ausgehoben, Bohrungen durch wasserstauende Schichten sowie Aushubarbeiten ausgeführt worden.

Das Goetheanum hat mit Unterstützung der Fondation Franz Weber rechtliche Schritte eingeleitet. Insbesondere erwirkt wurde bisher ein richterliches Verbot durch das Richteramt Dorneck-Thierstein gegen die Beeinträchtigung von Fauna, Flora, Boden und Gewässerteilen der im Gemeindegebiet Dornach betroffenen Grundstücke. Zudem wurde ein Gesuch auf superprovisorischen Baustopp beim Zivilkreisgericht Basel-Landschaft West eingereicht und bei der zuständigen Behörde Strafanzeige gegen unbekannt gestellt.

Das Goetheanum hat mit allen Beteiligten – Gemeindevertretungen, Kantonsbehörden, Bauträgerin – wiederholt das Gespräch gesucht. Der Schwinbach und seine Uferzone im kantonsübergreifenden Goetheanum-Areal sind eine wichtige Verbindung vom Naturerholungsgebiet Birstal bis zum Gempen. Auch die Gemeinde Dornach, welche sich augenblicklich in der kantonalen Vorprüfung ihrer Zonenplanrevision befindet, würdigt raumplanerisch die Bedeutung des Schwinbachs sowie den Beitrag, den das Goetheanum mit seinem Gartenpark für die Siedlungsqualität im Gebiet Dornach-Arlesheim-Goetheanum leistet.

(2749 Zeichen/Wolfgang Held)

Ansprechpartner Goetheanum Wolfgang Held, wolfgang.held@goetheanum.ch
Vom Goetheanum beauftragter Advokat Heinrich Ueberwasser, Tel. +41 79 848 12 17

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