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(Pressemitteilung) Greenpeace Energy fordert rechtliche Anpassungen bei Kohleausstieg: Schneller Ökostrom-Ausbau auf Tagebauflächen als Gegenleistung für Strukturhilfen und Entschädigungen

Die Zahlungen des Bundes an Landesregierungen und Konzerne im Zuge des Kohleausstiegs sollen an einen dezentralen und bürgernahen Ausbau erneuerbarer Energien geknüpft werden. Dies fordert der Ökoenergieanbieter Greenpeace Energy mit einem heute vorgelegten juristischen Maßnahmenpaket von der Bundesregierung. Damit soll sichergestellt werden, dass auf vormaligen Braunkohle-Tagebauflächen schnell erneuerbare Energien errichtet werden können. Die Politik müsse dies rechtlich verbindlich festschreiben, so Greenpeace Energy. Der zusammen mit der Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen erstellte Maßnahmenkatalog fordert weiterhin Anpassungen im Bergrecht und im EEG, um auf ehemaligen Tagebauen Wind- und Solaranlagen leichter realisieren zu können „Die Bundesregierung hat inzwischen selbst erkannt, dass der Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigt werden muss, damit Deutschland seine Ziele für den Klimaschutz noch erreichen kann“, sagt Sönke Tangermann, Vorstand bei Greenpeace Energy: „Das Potenzial dafür bieten die Braunkohleregionen und das sollte nun rasch genutzt werden.“

Viele vormalige Tagebauflächen eignen sich hervorragend für den Ökostrom-Ausbau, belegt ein Gutachten im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums. Die Flächen lassen vergleichsweise geringe Herausforderungen bei Naturschutz und Akzeptanz erwarten. Sie sind aber nur dann für einen schnellen, umfassenden Erneuerbaren-Ausbau nutzbar, wenn parallel zum Kohleausstieg dafür politische und rechtliche Weichen gestellt werden. Deshalb fordert Greenpeace Energy die Bundesregierung auf, unverzüglich vier konkrete rechtliche Maßnahmen zu ergreifen:

  • 1) Strukturhilfen müssen mit Erneuerbaren-Ausbau verzahnt werden: In den Vereinbarungen zwischen Bund und Braunkohle-Ländern über die finanziellen Hilfen zur Bewältigung des Strukturwandels – etwa in einem künftigen Strukturstärkungsgesetz – soll die Auszahlung dieser Mittel an die Gegenleistung geknüpft werden, dass die Länder schnell die Voraussetzungen für die Nutzung vormaliger Braunkohletagebau-Flächen mit erneuerbaren Energien schaffen.
  • 2) Entschädigungen nur gegen Flächen-Abtretung: In den Verhandlungen mit Kohlekraftwerksbetreibern soll der Bund sicherstellen, dass insbesondere Braunkohle-Unternehmen im Gegenzug geeignete Tagebauflächen an gemeinwohlorientierte Körperschaften abtreten. Diese Körperschaften – beispielsweise Stiftungen oder Anstalten Öffentlichen Rechts – sollen die Flächen im Interesse eines akzeptanzstiftenden Strukturwandels an solche Akteure verpachten, die Errichtung und Betrieb von erneuerbaren Energien mit größtmöglicher Teilhabe der Menschen vor Ort und hoher regionaler Wertschöpfung verbinden. Der Kohlekompromiss sieht Entschädigungszahlungen an die Kohle-Unternehmen für Kraftwerksstilllegungen vor – auch wenn etwa der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages solche Zahlungen nicht für rechtlich notwendig einstuft.
  • 3) Die schnelle Nachnutzung der Tagebaue mit erneuerbaren Energien im Bundesbergrecht (BBergG) erleichtern: Die Bundesregierung soll unverzüglich eine Änderung des BBergG mit dem Ziel auf den Weg bringen, die nach derzeitiger Rechtslage viel zu langen Übergangszeiträume zwischen Braunkohle-Abbau
    und einer Nachnutzung der entsprechenden Tagebauflächen durch einen Erneuerbaren-Ausbau zu verkürzen.
  • 4) Bedingungen für Photovoltaik-Anlagen auf vormaligen Braunkohletagebauflächen im EEG verbessern: Die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz auf einen eng umgrenzten Katalog von Flächentypen beschränkt. Die Bundesregierung soll unverzüglich eine Änderung entsprechender Vorschriften im EEG auf den Weg bringen, damit Braunkohletagebau-Flächen explizit in diesen Katalog aufgenommen werden.

„Erneuerbare Energien können in den Braunkohlerevieren neue Jobs und wirtschaftliche Perspektiven schaffen. Damit leisten sie einen wertvollen und nachhaltigen Beitrag, um den ökologischen Strukturwandel auch zum Vorteil der Menschen vor Ort zu gestalten“, sagt Sönke Tangermann. Dies gelte vor allem dann,wenn die neuen Wind-und Photovoltaik-Anlagen nicht nur in Form üblicher „Investor-Modelle“ durch ortsfremde Großunternehmen entstehen, sondern als lokal verwurzelte „Bürgerenergie“. In diesem Falldürfte sich gemäß wissenschaftlicher Untersuchungen des Instituts für Ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) die Zahl der Arbeitsplätze durch erneuerbare Energien vor Ort sowie die regionale Wertschöpfung sogar noch einmal verdoppeln.

Redaktioneller Hinweis: Die vollständige rechtliche Ausarbeitung von Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen sowie ein neues Hintergrundpapier zu den Effekten eines bürgernahen Erneuerbaren-Ausbaus in Braunkohleregionen finden Sie ab sofort unter: www.greenpeace-energy.de/presse.html. Weiteres Hintergrundmaterial zum Erneuerbaren-Konzept von Greenpeace Energy für das Rheinische Revier ist abrufbar unter: www.reinrevierwende.de.

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