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Die bewährte Norm DIN EN 1335-1 legt Maße und Anforderungen an Verstellbereiche von Büro-Arbeitsstühlen fest.
Die bewährte Norm DIN EN 1335-1 legt Maße und Anforderungen an Verstellbereiche von Büro-Arbeitsstühlen fest.

Pressemitteilung -

DIN EN 1335-1:2020-07 veröffentlicht

Neue Maßanforderungen für Büro-Arbeitsstühle bringen nur wenige Änderungen / bestehende GS-Zeichen behalten ihre Gültigkeit

Mit Stichtag 1. Juli 2020 erschien im Beuth Verlag die Neufassung der DIN EN 1335-1. Die Änderung der bewährten Norm für Maße von Büro-Arbeitsstühlen war erforderlich geworden, weil sich die an der Normung beteiligten Fachkreise in Europa schon vor Jahren darauf geeinigt hatten, für die Bestimmung der Maße von Büro-Arbeitsstühlen künftig auf ein international einheitliches Messverfahren zu setzen. Das Verfahren befand sich seinerzeit aber noch in Vorbereitung. Nach Fertigstellung der dafür genutzten, neuen Messvorrichtung (CMD) konnte nun auch die DIN EN 1335-1 mit dem Titel „Büromöbel – Büro-Arbeitsstuhl – Teil 1: Maße – Bestimmung der Maße“ angepasst werden.

Neben der Änderung der Messmethode beinhaltet die Neufassung der Norm nur wenige Änderungen. Die Unterteilung in die Typen A, B und C wurde beibehalten. Bei den Maßen gibt es Veränderungen im Detail. Diese erfolgten, wie zum Beispiel die Vergrößerung der Mindestverstellbereiche für die Sitzhöhen- und Sitztiefenverstellung bei Stühlen des Typs A, zur Anpassung an die leicht veränderten Körpermaße der europäischen Bevölkerung. Andere Maßänderungen wurden durch die neue Messmethode erforderlich. Neu hinzugekommen ist ein vierter Bürostuhltyp Ax. Dieser bildet das vor allem in den skandinavischen Ländern verbreitete Arbeiten mit leicht erhöhter Sitzposition, kürzerer Sitzfläche und verkürzter Armauflagen ab.

„Die Umstellung auf eine einheitliche internationale Messmethode bringt für die Hersteller von Büro-Arbeitsstühlen Vorteile mit sich, gleichzeitig aber auch eine ganze Reihe von Herausforderungen bei der Umsetzung. Für die Nutzer ändert sich dagegen wenig. Deshalb hat das für die Vorgaben für GS-Prüfungen zuständige Gremium der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik in München (ZLS) entschieden, dass für einen Übergangszeitraum von drei Jahren sowohl die neue als auch die alte Fassung der DIN EN 1335-1 als Basis für GS-Zertifizierungen herangezogen werden dürfen. Bestehende GS-Zeichen behalten ohnehin ihre Gültigkeit“ fasst Thomas Vogelbacher, Obmann des zuständigen Normungsgremiums, die Auswirkungen der Neuveröffentlichung zusammen.

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Der Industrieverband Büro und Arbeitswelt e. V. mit Sitz in Wiesbaden (ehemals bso Verband Büro-, Sitz- und Objektmöbel e. V.) ist der Branchenverband für die ganzheitliche Gestaltung von Arbeitswelten. Der IBA forciert die Umgestaltung der Büroarbeit. Er vertritt die Interessen von Herstellern von Büro- und Objektmöbeln ebenso, wie diejenigen von Spezialisten für Akustik-, Licht- und einschlägiger Techniklösungen. Der IBA ist auch ideeller Träger der ORGATEC, der internationalen Leitmesse für die Arbeitsplatzgestaltung.

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Barbara Schwaibold

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Der Industrieverband Büro und Arbeitswelt e. V. mit Sitz in Wiesbaden ist der Branchenverband für die ganzheitliche Gestaltung der Büroarbeit. Er bündelt die Kompetenzen und vertritt die Interessen von Herstellern von Büro- und Objektmöbeln sowie von Akustik-, Licht- und weiteren Ausstattungslösungen. Arbeitgeberattraktivität, ganzheitliche Raumgestaltung und New Work sind dabei auch zentrale Themen der Online-Expertenplattform IBA Forum. Zudem ist der IBA ideeller Träger der ORGATEC, internationale Leitmesse für moderne Arbeitswelten.

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