Pressemitteilung -

Bayerische Freizeitparks fassungslos: Von der Politik vergessen, von Gleichbehandlung keine Spur

Im Lichte sinkender Inzidenzen lockert die Bayerische Landesregierung die Corona-Schutzmaßnahmen. Noch im Mai dürfen zahlreiche touristische Einrichtungen wieder für den Publikumsverkehr öffnen. Doch Freizeitparks sucht man auf der Liste möglicher Wiedereröffnungen ebenso vergeblich wie eine sachliche Begründung dieser Ungleichbehandlung. Sie werden von der Politik nicht berücksichtigt.

Große Erleichterung herrschte im Freistaat vor, als die zoologischen Gärten bereits im April wieder Besucher empfangen durften. Die nach sozialer Entlastung strebende Bevölkerung sowie zahlreiche Unternehmer und ihre Mitarbeiter erhielten endlich eine Perspektive.

Umso weniger nachvollziehbar ist es, dass Freizeitparks bislang von allen Lockerungsplänen ausgenommen sind, obwohl sie ein ebenso geringes Infektionsrisiko aufweisen wie zoologische Gärten. Gegenüber Zoos gibt es sogar zahlreiche Vorteile - aufgrund der zumeist ländlichen Lage senken unter anderem die Anreise im eigenen Pkw oder die große Verkehrsfläche das Infektionsrisiko.

Noch im letzten Jahr erhielten Freizeitparks noch vor den Beherbergungsbetrieben die Möglichkeit zur Wiederöffnung nach dem ersten Lockdown. „Warum in diesem Jahr nun plötzlich Freizeitparks als gefährlicher als Hotels oder Kinos betrachtet werden, obwohl zwischenzeitlich Aerosolforscher und Virologen das Gegenteil bewiesen haben, ist nicht nachvollziehbar“, so Silke Holzner, Betreiberin des Bayern-Park.

„Wir haben weitläufige Areale sowie bewährte und genehmigte Hygienekonzepte. Mit Kinos und Theatern erhalten exakt die Bereiche die Möglichkeit zur Öffnung, die wir bei uns vom Betrieb ausnehmen. Das ist grotesk.“, bemerkt Graf Benedikt von Bentzel, Inhaber des Erlebnispark Schloss Thurn.

Die Bayerische Staatskanzlei bleibt auf Nachfrage Erklärungen schuldig, wie sie zu der Einschätzung kommt, dass das Infektionsrisiko in einem Zoo oder einem Kino vergleichsweise niedriger zu bewerten sei. Dabei versäumt sie es, Vermutungen zu entkräften, dass die mit öffentlichen Geldern finanzierten Einrichtungen von politischen Akteuren bevorteilt werden.

Die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung führt Zoos als Kulturstätten, während sich ein Freizeitpark in einer Kategorie mit Bordellen, Wettannahmestellen und Spielhallen wiederfindet. „Der VDFU begrüßt es, dass die bayerische Landesregierung mit der Wiedereröffnung von Pensionen und Gastwirtschaften auch ein Stück bayerisches Brauchtum schützen möchte. Doch dazu zählen ebenso die bayerischen Freizeitparks, die als mittelständische Familienunternehmen zumeist bereits seit mehreren Generationen als regionale Jobmotoren einen wichtigen Beitrag zur Struktur im ländlichen Raum leisten.“, stellt Jürgen Gevers, Geschäftsführer des Verband Deutscher Freizeitparks und Freizeitunternehmen (VDFU), fest.

Auch in Nachbarländern wie in Österreich, wo Wiedereröffnungen bereits ab 19. Mai möglich sind, haben die Freizeitparks, die aufgrund organisatorischer Vorbereitungen wie der Beschäftigung zahlreicher Saisonkräfte eine Vorlaufzeit von circa drei Wochen für ihren Betrieb benötigen, längst Öffnungsperspektiven erhalten. Ausweichende Inlandsurlauber aus Deutschland werden die Angebote des angrenzenden Auslands wahrnehmen.

Währenddessen blicken die Betriebe im Freistaat weiterhin auf die Bedrohung ihrer wirtschaftlichen Existenz und näher rückende Rechtsstreitigkeiten mit den Behörden aufgrund sachlich unbegründeter Ungleichbehandlung. Oder hat die Politik sie doch nur vergessen?

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Über den VDFU

Der Verband Deutscher Freizeitparks und Freizeitunternehmen e.V. (VDFU) vertritt rund 100 der renommiertesten Freizeitparks und Erlebniseinrichtungen. Es handelt sich um den größten und bedeutsamsten Zusammenschluss der Freizeitparkbranche im deutschsprachigen Raum. Die Mitglieder des VDFU sichern rund 150.000 mittelbar und unmittelbar Beschäftigten jeglichen Qualifikationslevels ihren Arbeitsplatz- vor allem im ländlichen Raum. Sie sind von großer Bedeutung für die nationale Volkswirtschaft, den Arbeitsmarkt sowie den inländischen Tourismus.

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Janek Schwedek

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