Warum ein „normaler“ Straf-Rechtsschutz nicht ausreicht
Prinzipiell kann auch jeder Selbstständige oder Unternehmer wegen einer angeblich begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit belangt werden. Der „Erweiterte Straf-Rechtsschutz“ der Marke ALLRECHT hilft weiter. Er ist integrierter Baustein im Rechtsschutz für Handwerk, Handel und Gewerbe.